bis 50%

  FÖRDERUNG

  • 35% Basis-Förderung
  • + 10% Öltausch-Bonus
  • + 5% mit individuellem Sanierungsfahrplan (BAFA)

Voraussetzungen:

Mindestwerte für jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz 𝜂𝑆 (ETAs); beide Werte müssen erfüllt sein:

Wärmepumpen Art 𝜂𝑆 bei Vorlauf­temperatur 35°C 𝜂𝑆 bei Vorlauf­temperatur 55°C
Luft/Wasser-Wärmepumpe ≥ 135% ≥ 120%
Wasser/Wasser-Wärmepumpe ≥ 150% ≥ 135%
Sole/Wasser-Wärmepumpe

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bis 40%

  FÖRDERUNG

  • 35% Wärmepumpe-Förderung

    oder

  • 30% Solarthermie-Förderung
  • + jeweils 5% mit individuellem Sanierungsfahrplan (BAFA)

Förderhöhen bei Nachrüstung zu einem Bestandsgerät.
Empfehlung: Kombination mit Heizungsoptimierung

Voraussetzungen:

  • Wärmepumpe: die wichtigsten Voraussetzungen siehe Wärmepumpe
  • Solarthermie:
    • für Warmwasserbereitung und/oder Raumheizung
    • Kollektoren mit Qualitätslabel Solar Keymark

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bis 45%

  FÖRDERUNG

  • 30% Basis-Förderung
  • + 10% Öltausch-Bonus
  • + 5% mit individuellem Sanierungsfahrplan (BAFA)

Umgehender Austausch gegen eine neue Gas-Brennwertheizung kombiniert mit erneuerbaren Energien (Wärmepumpe/Solarthermie)

Voraussetzungen:

  • jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz 𝜂𝑆 (ETAs) mindestens 92% oder Energieeffizienzklasse A
  • gemeinsame Steuerung und Regelung für alle Wärmeerzeuger
  • mindestens 25% der Heizlast des Gebäudes durch erneuerbare Energien:
    • Wärmepumpe: potenzielle Heizleistung bei Normaußentemperatur am Standort und 35°C Vorlauftemperatur
    • Solarthermie: pauschale Kollektorleistung von 635 W/m² Bruttokollektorfläche
    • Gebäudeheizlast nach DIN EN 12831 zu ermitteln

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bis 50%

  FÖRDERUNG

  • 35% Basis-Förderung
  • + 10% Öltausch-Bonus
  • + 5% mit individuellem Sanierungsfahrplan (BAFA)

EE-Hybrid bedeutet Erneuerbare Energien-Hybridheizung, zum Beispiel Kombination aus Wärmepumpe und Solarthermie

  • Die Anforderungen an die einzelnen Heizsysteme müssen erfüllt sein
    (siehe Wärmepumpe oder Hybrid Neu).
  • In Ausnahmefällen mit besonders feinstaubarmen Biomassekesseln sind bis zu 55% Förderung möglich.

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0%

  FÖRDERUNG

  • Seit 1.1.2020 gibt es keine Förderung mehr für reine Öl- oder Gasheizungen.
  • Gas-Brennwertheizungen sind nur noch als Hybridheizung förderfähig.
  • Der Austausch alter Ölheizungen wird durch die BEG in bestimmten Kombinationen mit zusätzlich 10% Austauschbonus belohnt.
bis 25%

  FÖRDERUNG

  • 20% Basis-Förderung
  • + 5% mit individuellem Sanierungsfahrplan (BAFA)

Die Heizung muss älter als zwei Jahre sein.

Sämtliche Optimierungen des Heizsystems, welche die Energieeffizienz erhöhen:

  • hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage inklusive Einstellung der Heizkurve
  • Austausch von Heizungspumpen
  • Anpassung Vorlauftemperatur & Pumpenleistung
  • Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen
  • Optimierung der Wärmepumpe
  • Dämmung von Rohrleitungen
  • Einbau einer Flächenheizung, von Niedertemperaturheizkörpern und Wärmespeichern
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
bis 25%

  FÖRDERUNG

  • 20% Basis-Förderung
  • + 5% mit individuellem Sanierungsfahrplan (BAFA)

Anschaffung oder Optimierung einer zentralen oder dezentralen kontrollierten Wohnraumlüftung

Voraussetzungen:

  • DIN 1946 konform
  • Wärmebereitstellungsgrad
    • ηWBG ≥ 80% bei spez. elektr. Leistungsaufnahme von Pel,Vent ≤ 0,45 W/(m³/h)

      oder

    • ηWBG ≥ 75% bei spez. elektr. Leistungsaufnahme von Pel,Vent ≤ 0,35 W/(m³/h)

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