SHK- Andre Kolf
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Fachbetrieb nach § 62 AwSV
Die Errichtung, Instandsetzung bzw. Stilllegung von Anlagen und Anlagenteilen von Heizölverbraucher-anlagen dürfen nur von Fachbetrieben nach § 62 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AWSV) ausgeführt werden..............................!!!
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