Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) bildet den aktuellen gesetzlichen Rahmen für die energetische Gebäudesanierung und regelt die Vorgaben für den Einbau sowie den Betrieb von Heizungsanlagen. Die wohl größte Änderung im Vergleich zum Vorgängergesetz: Eine 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien kennt das GModG nicht. Das bedeutet, dass auch der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiterhin erlaubt ist. Dafür gelten für neu eingebaute fossile Heizungen steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe, die sogenannte Bio-Treppe. Was das für Sie als Eigentümer bedeutet und welches Heizsystem jetzt eine zukunftssichere Wahl ist, erfahren Sie hier.
Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG): Das gilt für Ihre Heizung

Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG): Das Wichtigste in Kürze
Sie wählen Ihre Heiztechnik frei: Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasse, Hybrid, Gas oder Öl.
Neue Gas- und Ölheizungen müssen ab 2029 steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe einsetzen (Bio-Treppe).
Bestehende Heizungen dürfen Sie weiter betreiben. Das GModG enthält kein Betriebsverbot.
Ab 2030 müssen alle Neubauten als Nullemissionsgebäude entstehen.
Das Klimaziel 2045 bleibt bestehen.
GModG, GEG, GMG, Heizungsgesetz: Was ist was?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab. Das sogenannte „Heizungsgesetz” war nie ein eigenständiges Gesetz, gemeint waren immer die §§ 71–71p GEG. In der politischen Debatte kursierte zeitweise die Abkürzung GMG. Offiziell heißt das Gesetz GModG. Das Ziel der Reform:
mehr Technologieoffenheit
weniger Bürokratie
mehr Planungssicherheit
Statt starrer Quoten beim Einbau setzt das GModG bei den eingesetzten Brennstoffen und beim Standard für Neubauten an. Das Klimaschutzziel 2045 bleibt davon unberührt: Die CO₂-Neutralität gilt weiterhin als gesetzliches Ziel. Für 2030 sieht das Gesetz eine Evaluierung vor. Kommt der Gebäudesektor dann nicht auf Kurs, steuert die Bundesregierung nach.
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Das regelt das Gebäudemodernisierungsgesetz
Diese Punkte des GModG bestimmen, welche Heizung Sie einbauen dürfen und was sie später leisten muss:
Keine 65-Prozent-Pflicht: Das GModG schreibt für neu eingebaute Heizungen keinen festen Mindestanteil erneuerbarer Energien vor.
Freie Wahl der Heiztechnik: Neben Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasse und Hybridheizung dürfen Sie auch Gas- und Ölheizungen einbauen. Neu als eigenständige Option sind hocheffiziente KWK-Anlagen.
Kein Betriebsverbot: Bestehende Öl- und Gaskessel dürfen Sie weiter nutzen. Ein Verbot ab 2045 enthält das Gesetz nicht.
Keine Beratungspflicht: Wer eine fossile Heizung einbaut, muss sich dafür nicht gesondert beraten lassen.
Kommunale Wärmeplanung bleibt, wirkt aber nicht mehr auf das Einzelgebäude: Städte und Gemeinden erarbeiten weiterhin lokale Wärmepläne. Die Anforderungen an Ihre Heizung hängen nicht mehr davon ab.
Bio-Treppe für neue Gas- und Ölheizungen: Sie schreibt steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe vor.
Grüngas- und Grünheizölquote für Bestandsanlagen: Lieferanten mischen dem Brennstoff einen wachsenden Anteil grüner Energie bei. Die Quote startet 2028 und steigt bis 2045 auf 100%. Details regelt ein separates Gesetz.
Nullemissionsstandard im Neubau: Ab 2030 dürfen Neubauten am Standort kein CO₂ aus fossilen Brennstoffen mehr verursachen.
Heizungsbauer finden
Planen Sie, eine fossile Heizung einzubauen, tragen Sie gerade vor dem Hintergrund des Klimaschutzes drei wachsende Kostenrisiken:
Steigende CO₂-Preise: Der CO₂-Preis liegt 2026 bei bis zu 65 Euro pro Tonne.
„Bio-Treppe”: Ab 2029 soll das Gesetz teurere Brennstoffe vorschreiben und deren Anteil schrittweise bis 2040 erhöhen.
Grüngas-Knappheit: Biomethan und synthetische Brennstoffe stehen nur begrenzt zur Verfügung und sind in der Industrie gefragter als im Heizungskeller.
Die Wärmepumpe kombiniert dagegen Unabhängigkeit, Zukunftssicherheit und Förderzugang. Im Neubau führt kaum ein Weg an ihr vorbei; im Bestand entscheidet die Wirtschaftlichkeit – und die spricht langfristig klar für erneuerbare Systeme.
Die „Bio-Treppe”: Brennstoff-Anforderungen für neue Gas- und Ölheizungen
Wer sich für eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung entscheidet, muss ab 2029 einen wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe einsetzen. Die Stufen der „Bio-Treppe” stehen fest:
ab 01.01.2029: mindestens 10%
ab 01.01.2030: mindestens 15%
ab 01.01.2035: mindestens 30%
ab 01.01.2040: mindestens 60%
Als klimafreundliche Brennstoffe zählen unter anderem Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas und grüner Wasserstoff. Die Regeln für die Zeit ab 2045 legt die Bundesregierung noch fest.
1. Stufe der Bio-Treppe erreichen
Die erste Stufe erfüllen Sie auch ohne Beimischung, zum Beispiel mit einer Hybridheizung aus fossilem Wärmeerzeuger und Wärmepumpe, mit einer Solarthermieanlage in ausreichender Größe oder mit einer raumlufttechnischen Anlage mit Wärmerückgewinnung.
Die Lüftungsanlage muss dafür einen Wärmerückgewinnungsgrad von mindestens 73% und eine Leistungszahl von mindestens 10 erreichen und die gesamte Gebäudefläche versorgen.
Damit rückt die Wohnraumlüftung erstmals in den Mittelpunkt der Wärmewende.
Zusätzlich gilt ab 2028 eine Grüngas- und Grünheizölquote für Lieferanten: Inverkehrbringer von Erdgas und Heizöl müssen einen wachsenden Anteil grüner Brennstoffe, etwa Biomethan oder synthetisches Methan, beimischen oder ihn bilanziell nachweisen. Das regelt ein separates Gesetz. Diese Quote betrifft auch ältere Bestandsheizungen, für die die Bio-Treppe nicht greift.
Doch Gas und Öl mit Bioanteil sind knapp und damit aktuell sehr teuer. Das kann bedeuten, dass Sie mit einer Gasheizung perspektivisch mehr Brennstoffkosten zahlen. So entstehen bei einem Einfamilienhaus mit 23.000 kWh Jahresverbrauch durch einen 10-prozentigen Bioanteil im Gastarif bereits heute bis zu 16 Euro monatliche Mehrkosten.1
Gut zu wissen: WOLF Geräte sind bereits „Bio-ready” – also auch für den Fall gerüstet, dass Gas oder Öl wirtschaftlich die bessere Wahl für Sie ist.
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Neubau: Nullemissionsgebäude als Standard
Für Neubauten setzt das GModG einen eigenen Rahmen. Ab dem 1. Januar 2030 müssen Bauherren jedes neue Gebäude als Nullemissionsgebäude errichten. Ein solches Gebäude erreicht eine sehr hohe Gesamtenergieeffizienz, benötigt nur wenig Energie und verursacht am Standort kein CO₂ aus fossilen Brennstoffen. Für neue Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand gilt der Standard bereits ab 2028.
Für Sie als Bauherr heißt das: Eine klassische Gas- oder Ölheizung erfüllt diesen Standard nicht. Denn die Bio-Treppe verlangt nur einen Anteil klimafreundlicher Brennstoffe, den Rest verbrennt die Heizung weiterhin fossil. Damit entsteht am Gebäude CO₂, und genau das schließt der Nullemissionsstandard aus.
Wärmepumpe, Wärmenetz und Solarenergie werden im Neubau damit zur naheliegenden Lösung. Wer heute plant und morgen baut, entscheidet sich mit einer Wärmepumpe für die Technik, die den Standard schon jetzt erfüllt.
BEG-Förderung und Mieterschutz: Das sollten Sie wissen
Die gute Nachricht für alle, die jetzt investieren möchten: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) läuft voraussichtlich bis mindestens 2029 weiter. Sie fördert weiterhin den Austausch alter fossiler Heizungen gegen moderne Systeme und deckt einen erheblichen Teil der Investitionskosten ab.
Die Konditionen passt der Bund allerdings regelmäßig an. Fördersätze, förderfähige Höchstkosten und Boni ändern sich in festen Abständen, künftig unter anderem halbjährlich. Wer früh saniert, sichert sich in der Regel die höheren Sätze. Prüfen Sie deshalb vor Ihrer Entscheidung die jeweils gültigen Konditionen, am besten gemeinsam mit einem Fachbetrieb.
Für Mieter regelt das GModG den Schutz vor überhöhten Nebenkosten konkret: Baut ein Vermieter eine neue Gas- oder Ölheizung ein, teilen sich Vermieter und Mieter die Mehrkosten für die Brennstoffe je zur Hälfte. Auch CO₂-Kosten und Gasnetzentgelte teilen beide Seiten hälftig. Die Regeln stehen im Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz.
Häufig gestellte Fragen zum Gebäudemodernisierungsgesetz
Fazit zum Gebäudemodernisierungsgesetz: Kein Freifahrtschein für fossile Heizungen
Das Gebäudemodernisierungsgesetz bringt mehr Wahlfreiheit, ändert aber nichts am langfristigen Zielpfad. Die „Bio-Treppe”, die Grüngasquote und steigende CO₂-Preise machen fossile Heizsysteme im Gebäudesektor schrittweise teurer. Im Neubau schließt der Nullemissionsstandard fossile Heizungen ab 2030 praktisch aus. Wer heute die richtige Entscheidung trifft, vermeidet diese Kostenspirale.
Wärmepumpen sind die zukunftssicherste Lösung. Wer sich dennoch für Gas oder Öl entscheidet: Achten Sie darauf, dass die Geräte für die vorgesehenen Bioanteile gerüstet sind. WOLF Geräte sind beispielsweise bereits „Bio-ready”.
Lassen Sie sich jetzt von einem Experten kostenlos beraten und finden Sie heraus, welche Heizung zu Ihrem Gebäude, Ihrem Budget und Ihren Plänen passt.
