Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat am 24. Februar 2026 die Eckpunkte für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgestellt. Das bisher als „Heizungsgesetz” bekannte Regelwerk soll damit grundlegend abgelöst und durch einen Ansatz der Technologieoffenheit ersetzt werden: Die 65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht soll entfallen, Gas- und Ölheizungen wären grundsätzlich wieder einbaubar. Was das im Sinne des Klimaschutzes für Sie als Eigentümer bedeutet und warum die Wärmepumpe trotzdem die zukunftssicherste Wahl bleibt, erfahren Sie hier.
Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG): Das soll sich ändern

Wichtiger Hinweis
Beim GMG handelt es sich bisher nur um Eckpunkte, kein beschlossenes Gesetz. Bis zum Inkrafttreten gelten weiterhin das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024), das Wärmeplanungsgesetz und die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
GEG, GMG, Heizungsgesetz: Was ist was?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen. Das sogenannte „Heizungsgesetz” war nie ein eigenständiges Gesetz – gemeint waren immer die §§ 71–71p GEG.
Das Ziel der Reform ist mehr Technologieoffenheit: weg von Einzelvorgaben, hin zu Erfüllungswegen. Der Zeitplan der Bundesregierung sieht vor:
Gesetzentwurf nach Ostern 2026 im Kabinett1
Bundestagsberatungen im Frühjahr/Sommer 2026
Inkrafttreten angestrebt vor dem 1. Juli 2026
Bis dahin gilt das GEG 2024 vollständig weiter – inklusive der 65-Prozent-Vorgabe für neu eingebaute Heizungen.
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Das sind die geplanten Änderungen im GMG
Die Eckpunkte des Gebäudemodernisierungsgesetzes sehen erhebliche Änderungen vor:
65-Prozent-Pflicht soll entfallen: Die Vorgabe, dass eine Heizung beim Tausch zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien laufen muss, soll wegfallen.
Gas- und Ölheizungen wieder einbaubar: Fossile Heizsysteme sollen sich wieder grundsätzlich einbauen lassen.
Betriebsverbote sollen gestrichen werden: Das GMG würde die geplanten Verbote für Öl- und Gaskessel ab 2045 (§ 72 GEG) nicht übernehmen. Bestehende Heizungen genießen weiterhin Bestandsschutz.
Beratungspflicht soll entfallen: Wer eine fossile Heizung einbaut, müsste sich dafür künftig nicht mehr gesondert beraten lassen.
Kommunale Wärmeplanung bleibt, soll aber entkoppelt werden: Städte und Gemeinden erarbeiten weiterhin lokale Wärmepläne. Das GMG würde diese aber nicht mehr direkt mit den Anforderungen an Einzelgebäude verknüpfen.
Das Klimaschutzziel 2045 bleibt davon unberührt. Die CO₂-Neutralität gilt weiterhin als gesetzliches Ziel. Für 2030 plant die Bundesregierung eine Evaluierung: Kommt der Gebäudesektor dann nicht auf Kurs, steuert sie nach.

Planen Sie, eine fossile Heizung einzubauen, tragen Sie gerade vor dem Hintergrund des Klimaschutzes drei wachsende Kostenrisiken:
Steigende CO₂-Preise: Der CO₂-Preis liegt 2026 bei bis zu 65 Euro pro Tonne.
„Bio-Treppe”: Ab 2029 soll das Gesetz teurere Brennstoffe vorschreiben und deren Anteil schrittweise bis 2040 erhöhen.
Grüngas-Knappheit: Biomethan und synthetische Brennstoffe stehen nur begrenzt zur Verfügung und sind in der Industrie gefragter als im Heizungskeller.
Die Wärmepumpe kombiniert dagegen Unabhängigkeit, Zukunftssicherheit und Förderzugang. Im Neubau führt kaum ein Weg an ihr vorbei; im Bestand entscheidet die Wirtschaftlichkeit – und die spricht langfristig klar für erneuerbare Systeme.

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Die „Bio-Treppe”: So sollen fossile Heizungen ab 2029 schrittweise teurer werden
Wer sich nach Inkrafttreten des GMG für eine neue Gas- oder Ölheizung entscheidet, soll ab 2029 einen wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe einsetzen müssen – die sogenannte „Bio-Treppe”:
Ab 2029: mindestens 10% Biomethan oder Bioöl
Bis 2040: stufenweise Erhöhung (genaue Zwischenstufen noch offen)
Zusätzlich plant die Bundesregierung ab 2028 eine Grüngasquote für Gaslieferanten: Inverkehrbringer von Erdgas und Heizöl sollen verpflichtend einen wachsenden Anteil grüner Brennstoffe, etwa Biomethan oder synthetisches Methan, beimischen oder bilanziell nachweisen. Das regelt ein separates Gesetz.
Doch Gas und Öl mit Bioanteil sind knapp und damit aktuell sehr teuer. Das kann bedeuten, dass Sie mit einer Gasheizung perspektivisch mehr Brennstoffkosten zahlen. So entstehen bei einem Einfamilienhaus mit 23.000 kWh Jahresverbrauch durch einen 10-prozentigen Bioanteil im Gastarif bereits heute bis zu 16 Euro monatliche Mehrkosten.3
Gut zu wissen: WOLF Geräte sind bereits „Bio-ready” – also auch für den Fall gerüstet, dass Gas oder Öl wirtschaftlich die bessere Wahl für Sie ist.
Heizungsbauer finden
BEG-Förderung und Mieterschutz: Das regelt das Gebäudemodernisierungsgesetz
Die gute Nachricht für alle, die jetzt investieren möchten: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) läuft voraussichtlich bis mindestens 2029 weiter. Sie ermöglicht Zuschüsse von bis zu 70% der förderfähigen Kosten für eine neue Heizungsanlage.
Details zu möglichen Anpassungen, etwa bei Einkommensgrenzen, hat die Bundesregierung noch nicht festgelegt. Die konkrete Ausgestaltung soll erst im Sommer 2026 vorliegen.
Für Mieter sieht das GMG einen Schutz vor überhöhten Nebenkosten vor, wenn Vermieter unwirtschaftliche Heizungen einbauen. Wie dieser Schutz konkret aussieht, steht von Seiten der Bundesregierung ebenfalls noch nicht fest.
Förderung nicht entgehen lassen
Wer jetzt saniert, sichert sich die aktuellen Fördersätze.
Noch gilt das GEG 2024, das die BEG-Förderung weiterhin voll unterstützt.
Fazit zum Gebäudemodernisierungsgesetz: Kein Freifahrtschein für fossile Heizungen
Das Gebäudemodernisierungsgesetz bringt kurzfristig mehr Wahlfreiheit, ändert aber nichts am langfristigen Zielpfad. Die „Bio-Treppe” und steigende CO₂-Preise machen fossile Heizsysteme im Gebäudesektor schrittweise teurer. Wer heute die richtige Entscheidung trifft, vermeidet diese Kostenspirale.
Wärmepumpen sind die zukunftssicherste Lösung. Wer sich dennoch für Gas oder Öl entscheidet: Achten Sie darauf, dass die Geräte für die vorgesehenen Bioanteile gerüstet sind. WOLF Geräte sind beispielsweise bereits „Bio-ready”.
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