Um den Energieverbrauch zu reduzieren, fördert die EU-Kommission die Umweltfreundlichkeit von Produkten. Dazu wurde die sogenannte ErP-Richtlinie ins Leben gerufen. Sie schreibt das Produktdesign und den Energieverbrauch einiger Geräte vor – dazu gehören auch Heizungen. Erfahren Sie hier mehr über die Hintergründe der Regelung, welche Bereichen sie betrifft und wie Sie davon profitieren.
Was regelt die ErP-Richtlinie und wie können Sie davon profitieren?

Der Hintergrund der ErP-Richtlinie im Überblick
Die Europäische Union hat sich vorgenommen, den Energieverbrauch zu reduzieren. Zum einen will sie damit das Klima schützen und sich zum anderen weniger abhängig von Energieimporten machen. Doch heutzutage gibt es immer noch zahlreiche Geräte, die sehr viel Energie verbrauchen. Deshalb fördert die EU-Kommission seit 2005 die Umweltfreundlichkeit von Produkten.
Hierzu hat Brüssel die Ökodesign-Richtlinie erlassen. Seit 2009 stellt sie auch Anforderungen an energieverbrauchsrelevante Produkte. Daher wird die Ökodesign-Richtlinie auch Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Richtlinie, kurz ErP-Richtlinie genannt.
Auf Grundlage der ErP-Richtlinie verabschiedet die EU-Kommission seither regelmäßig Verordnungen. Diese schreiben das Produktdesign und den Energieverbrauch für einzelne Geräte vor. Zu den betroffenen Produkten zählen zum Beispiel Waschmaschinen, Spülmaschinen, Trockner, Staubsauger oder auch Heizgeräte.
Um den Verbrauch der Produkte vergleichbar zu machen, sind sie in Gruppen zusammengefasst – sogenannten LOTs. Darin lassen sich auch weitere Anforderungen finden, zum Beispiel zu Abgasen oder Lärm.
Wie kommen die Regelungen der Ökodesign-Richtlinie zustande?
Die Europäische Kommission gibt zunächst eine Marktstudie in Auftrag, um die Mindestanforderungen an die Energieeffizienz der Produkte zu ermitteln. In dieser Studie untersuchen Forscher, wie Verbraucher Produkte nutzen, welche Gerätetypen der untersuchten Geräteklasse zum Zeitpunkt der Forschung im Markt üblich sind und welche technischen Anforderungen diese erfüllen.
Dann legt die EU-Kommission Ziele für einen besseren Energie- und Ressourcenverbrauch künftiger Gerätegenerationen fest. Auf dieser Grundlage erlässt die Europäische Kommission eine Verordnung, in der die Produktanforderungen geregelt sind. Diese ist in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar gültig. Die Hersteller müssen dann bei der Entwicklung ihrer Produkte die festgelegten Anforderungen an den Energieverbrauch berücksichtigen.
Dabei umfasst die ErP-Richtlinie den gesamten Lebenszyklus des Produktes – von der Herstellung über die Verwendung bis hin zur Entsorgung. Für alle Produktlebensabschnitte gibt es Umweltschutzanforderungen.
Die Hersteller bestätigen die Berücksichtigung der Anforderungen, indem sie eine sogenannte Herstellererklärung abgeben und das Produkt entsprechend kennzeichnen. In der Regel geschieht dies mittels des CE-Kennzeichens oder beim Energieverbrauch durch das Energie-Label. Dieses hat eine Farbskala von Grün (geringer Verbrauch) bis Rot (hoher Verbrauch). Jede Farbe kennzeichnet eine Effizienzklasse. Die Klassen reichen von A+++ für Geräte mit einem besonders geringen Verbrauch bis hin zu D für Geräte mit hohem Verbrauch.
Nähere Informationen hierzu erfahren Sie in unserem Artikel zu den Fördermitteln für die Heizung.



