Fördermittel für die Heizung: Der große Überblick
Rund die Hälfte des Endenergieverbrauchs in Deutschland entfällt auf den Wärmebedarf. Etwa die Hälfte davon geht auf die Deckung des Raumwärmebedarfs in Gebäuden zurück. Diese Zahlen verdeutlichen, wie wichtig das Thema Heizen und Energieverbrauch ist. Kein Wunder, dass der Gesetzgeber vor dem Hintergrund der Klimaerwärmung durch finanzielle Förderung versucht, die Effizienz von Heizungsanlagen und den Einsatz von erneuerbaren Energien zu steigern. Wir geben einen Überblick über die verschiedenen Fördermittel für die Heizung und wie Sie diese beantragen.
Inhaltsverzeichnis
- Wer hilft bei der Finanzierung?
- Förderauskunft: Förderungen schnell online prüfen
- Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden
- Förderung für eine Wärmepumpe
- Fördermittel für Hybridheizungen
- Förderung für Solarthermie
- Fördermittel für eine Biomasse-Heizung
- Förderung für Gas-Brennwert und Öl-Brennwert
- Wie beantrage ich Fördermittel für die Heizung bei der KfW oder dem BAFA?

+++ Seit dem 1. März 2023 gelten neue Förderbedingungen, der Artikel ist in Überarbeitung +++
Je effizienter eine Heizung arbeitet, desto weniger fossile Brennstoffe verbraucht sie und desto weniger klimaschädliches CO2 gibt sie in die Atmosphäre ab. Aus diesem Grund fördert der Staat den Austausch alter Heizungen. Der Fokus auf dem Weg zu mehr Umweltschutz ist die Förderung erneuerbarer Energien. Systeme, die hierauf zurückgreifen, verfügen mittlerweile über eine ausgereifte Technik und arbeiten durchaus wirtschaftlich – sei es eine effiziente Wärmepumpe oder Solarthermie.
Insbesondere private Haushalte stehen beim Thema Fördermittel für die Heizung zumeist vor vielen Fragen. Um die Sache zu erleichtern, hat die Bundesregierung sämtliche Förderungen für Energieeffizienz in Gebäuden und das Heizen mit erneuerbaren Energien in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengefasst. Die BEG-Förderung umfasst die drei Teilbereiche BEG Einzelmaßnahmen, BEG Wohngebäude und BEG Nichtwohngebäude.
Trotz dieser Vereinheitlichung ist die Vielzahl an Heizungsförderungen zunächst unübersichtlich. Damit Sie nicht den Durchblick verlieren, gehen wir in unserem Ratgeber auf die wichtigsten Fördermittel für die Heizung ein und erklären Ihnen, welche Sie nutzen können.
Die Fördermittel für die Heizung sind in verschiedene Kategorien eingeteilt und können beim BAFA (Zuschuss für Einzelmaßnahmen im Bestand) oder der KfW (Kredit zur Förderung von Effizienzhäusern) beantragt werden.
Wer hilft bei der Finanzierung?
Wenn es um BEG-Fördermittel für die Heizung in Deutschland geht, gibt es zwei zentrale Institutionen:
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und
- Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Für den Bereich der Heizung sind besonders die Fördermittel aus dem Paket BEG Einzelmaßnahmen relevant. Hier vergibt das BAFA die Investitionszuschüsse. Die Säule „Einzelmaßnahmen“ ist die richtige für Sie, wenn Sie Ihre bestehende Heizung austauschen oder einen weiteren Wärmeerzeuger nachrüsten.
Planen Sie statt kleinerer Maßnahmen, ein Effizienzhaus zu bauen beziehungsweise durch Sanierung zu erreichen, können Sie von dem BEG-Programm Wohngebäude profitieren. Dafür erhalten Sie von der KfW günstige Kredite mit Tilgungszuschüssen.
Förderauskunft: Förderungen schnell online prüfen
Um einen schnellen Überblick zu bekommen, welche Förderprogramme für Sie infrage kommen, können Sie unsere praktische Förderauskunft nutzen. Geben Sie einfach in ein paar wenigen Klicks an, um welche Heizart und welche Gebäudeart es sich handelt. Schon sehen Sie die konkreten Möglichkeiten und wie viel Sie darüber sparen.
Wann sollte ich über ein neues Heizsystem oder eine Modernisierung nachdenken?
Um Besitzer von bestehenden Gebäuden zu einer Heizungsmodernisierung zu bewegen, hat der Gesetzgeber besonders attraktive Anreizprogramme zur Finanzierung ins Leben gerufen.
Wenn eine Anlage defekt ist, ist ein neues Heizgerät häufig unumgänglich. Doch auch wenn der alte Heizkessel noch zuverlässig seine Pflicht erfüllt, ist der Austausch in vielen Fällen wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll: Spätestens nach 20 Jahren ist meist ein neuer empfehlenswert.
Ist die Heizungsanlage bereits seit 30 Jahren im Einsatz, besteht in der Regel sogar eine Austauschpflicht. Ältere Heizkessel sind oft so ineffizient, dass sich die Investition in eine moderne Anlage meist schon innerhalb weniger Jahre rechnet – vor allem, wenn Sie staatliche Fördergelder beantragen.
Um diese alten, ineffizienten Heizungen aus dem Verkehr zu ziehen, gibt es hohe Förderungen für den Heizungstausch. Aber auch im Neubau erhalten Sie Zuschüsse für besonders umweltfreundliche Heiztechnologien.
Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden
In folgender Tabelle sehen Sie alle aktuellen BEG-Fördersätze im Teilprogramm Einzelmaßnahmen übersichtlich aufgelistet. Diese hängen von der Art des neuen Heizsystems ab. Tauschen Sie Ihre alte Öl-, Nachtspeicher- oder Kohleheizung aus, profitieren Sie von der Austauschprämie. Dasselbe gilt beim Austausch einer Gasheizung, die älter als 20 ist.
BEG-Fördersätze für neue Heizsysteme
Heizart
|
Fördersatz
|
Inkl. Austauschprämie
|
---|---|---|
Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpe
|
30%
|
40%
|
Luft/Wasser-Wärmepumpe*
|
25 – 30%
|
35 – 40 %
|
Solarthermie
|
25%
|
-
|
EE-Hybrid**
|
25 – 30%
|
35 – 40%
|
Gasheizung, Ölheizung, Gas-Hybrid, Öl-Hybrid
|
-
|
-
|
Biomasse***
|
10%
|
20%
|
Innovative Heiztechnik
|
25%
|
35%
|
**Fördersatz steigt auf 30%, wenn ein natürliches Kältemittel zum Einsatz kommt.
**Fördersatz reduziert sich um 5%, wenn Biomasseheizung genutzt wird.
***nur in Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpe förderfähig.
Diese Einzelmaßnahmen werden nur in Bestandsgebäuden gefördert. Im Neubau können Sie nicht mehr ausschließlich die Heizung fördern lassen. Auf den Neubau gehen wir weiter unten im Kapitel „BEG-Fördermittel im Teilprogramm Wohngebäude“ näher ein.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) listet alle Effizienzmaßnahmen auf, die für Ihr Haus sinnvoll sind. Wenn Sie einen Sanierungsfahrplan erstellen lassen, erhalten Sie 5% mehr Förderung für diese Maßnahmen: Gebäudehülle, Heizungsoptimierung und Anlagentechnik außerhalb der Heizung. Bei der Heizungsförderung gilt der Sanierungsfahrplan nicht.
Förderfähige Kosten
- Selbstverständlich gehört der Wärmeerzeuger zu den förderfähigen Kosten.
- Darüber hinaus gibt es auch Förderungen für sogenannte Umfeldmaßnahmen, die im Zuge des Heizungstauschs die energetische Sanierung noch effizienter machen.
- Dazu zählen beispielsweise Installation, die Fachplanung, Deinstallation, Verrohrung, ein hydraulischer Abgleich, das Heizungsverteilsystem (zum Beispiel Fußbodenheizung) oder etwa der Speicher.
- Das führt dazu, dass Sie einen erheblichen Anteil Ihrer Investition fördern lassen können.
- Die Austauschprämie greift beim Tausch einer Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung und bei Gasheizungen, die älter als 20 Jahre sind. Nach dem Austausch dürfen Sie das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen heizen.
Ein Beispiel für die Berechnung der Fördersumme
Sie entscheiden sich für eine Luft/Wasser-Wärmepumpe im Tausch für Ihre alte Ölheizung. Wie die obere Tabelle zeigt, sieht die BEG-Förderung hierfür Zuschüsse von bis zu 40% vor, wenn Sie eine Wärmepumpe mit einem natürlichen Kältemittel nutzen. Die maximalen förderfähigen Kosten sind immer auf 60.000 Euro je Wohneinheit beschränkt. Das bedeutet, dass Sie bis zu 24.000 Euro (40% von 60.000 Euro) Fördergelder erhalten können.
Ein Rechenbeispiel
-
Kauf einer neuen Luft/Wasser-Wärmepumpe mit dem natürlichen Kältemittel R290 (Propan), inklusive Installation und Zubehör für 35.000 Euro
-
Abzüglich der 35% BEG-Förderung des Staates belaufen sich die Kosten für Sie auf 22.750 Euro.
Förderung für eine Wärmepumpe
Der am besten geförderte Wärmeerzeuger ist die Wärmepumpe. Diese Heizart ist in der Lage, das in der Umgebungsluft, im Grundwasser oder Erdboden frei verfügbare Temperaturniveau mithilfe eines elektrischen Kompressors so umzuwandeln, dass die Heizungsanlage die Energie nutzen kann. Durch diese Vorgehensweise können Sie Ihren Wärmebedarf ohne fossile Brennstoffe decken. Voraussetzung für die Förderung ist eine Jahresarbeitszahl (JAZ) der Wärmepumpe von mindestens 2,7.
Wie Sie in der Tabelle oben sehen, erhalten Sie für eine Wärmepumpe mindestens eine Förderung von 25%. 5% Bonus gibt es für den sogenannten Wärmepumpen Bonus: Das kann entweder eine Wärmepumpe sein, die ein natürliches Kältemittel nutzt oder eine, die Wasser, Sole oder Abwasser als Wärmequelle heranzieht. Ist die neue Wärmepumpe der Ersatz für eine alte Öl- oder Gasheizung, sind es dank der zusätzlichen Austauschprämie sogar 10% mehr, also bis zu 40% Förderung.
Fördermittel für Hybridheizungen
Der Wechsel von der alten Heizung auf eine neue Hybridheizung wird nicht mehr gefördert. Einzige Ausnahme ist eine EE-Hybridheizung: Also die Kombination von Heizsystemen, die alle auf erneuerbare Energien setzen (Beispiel: eine Wärmepumpe mit Solarthermie).
Haben Sie ein Gasgerät, das weiterhin gut funktioniert, können Sie dieses zum Beispiel mit einer Wärmepumpe ergänzen. Die neue Wärmepumpe ist in diesem Fall förderfähig, wenn sie mindestens einen Leistungsanteil von 65% übernimmt. Möchten Sie auf Gas-Hybrid setzen und benötigen dafür eine neue Gasheizung und eine Wärmepumpe, wäre nur die Wärmepumpe förderfähig. Die Möglichkeit, über „Renewable Ready“ die Anschaffung auf zwei Jahre zu „strecken“, besteht nicht mehr.
Förderung für Solarthermie
Legen Sie sich eine neue Solarthermieanlage zu, erhalten Sie dafür 25% Förderung. Eine extra Prämie für den Austausch einer alten Heizung gibt es in diesem Fall nicht.
Wenden Sie Solarthermie jedoch in Kombination mit anderen erneuerbaren Energien wie einer Wärmepumpe an (EE-Hybrid), erhalten Sie höhere Fördersätze. Und zwar 25 bis 30% – beziehungsweise gegebenenfalls 35 bis 40% inklusive Austauschprämie.
Fördermittel für eine Biomasse-Heizung
Biomasse-Heizungen basieren auf der Verbrennung eines nachwachsenden Rohstoffs und zählen daher zu den regenerativen Technologien. Unter anderem, da der Anbau der Pflanzen große Ackerflächen benötigt, ist die Einsparung von Emissionen bei Biomasse umstritten. Die BEG-Förderung honoriert die Investition in dieses Heizsystem entsprechend nur, wenn es mit einer Wärmepumpe oder Solarthermie kombiniert wird. In diesem Fall ist ein Fördersatz von maximal 20% möglich. Zusätzlich müssen Biomasseanlagen einen ETAs Wert (Messung der Effizienz) von 81% aufweisen.
Seit 2023 reduziert sich zudem der Fördersatz für EE-Hybridheizungen, wenn Sie mit einer Biomasse-Heizung heizen. Auch wenn Sie ein Gebäudenetz errichten, erweitern oder umbauen, erhalten Sie mit steigendem Biomasse-Anteil weniger Zuschüsse.
Unser Tipp: Auf der Homepage des BAFA finden Sie weitere, detaillierte und umfangreiche Informationen rund um Fördermittel für die Heizung. Hier können Sie auch bei Bedarf eine Energieberatung in Anspruch nehmen.
Förderung für Gas-Brennwert und Öl-Brennwert
Gas-Brennwert und Öl-Brennwert sind nicht förderfähig, weil diese Anlagen fossile Brennstoffe als Energieträger nutzen. In dem Zusammenhang können Sie lediglich von der Austauschprämie der Bundesförderung profitieren: Das heißt, dass Sie 10% mehr Förderung für Ihre neue Heizung bekommen, wenn Sie eine Gas- oder Ölheizung austauschen. Die Gasheizung muss dafür allerdings mindestens 20 Jahre alt sein. Bei Öl gibt es keine Einschränkung.
Effizienzhaus: BEG-Fördermittel im Teilprogramm Wohngebäude
Neben den Fördermitteln für die Heizung im BEG-Teilprogramm Einzelmaßnahmen besteht für Sie auch die Möglichkeit, das BEG-Teilprogramm Wohngebäude zu nutzen. Zur Erinnerung: Die Einzelmaßnahmen sind ausschließlich für Hausbesitzer, die – wie der Name schon sagt – eine einzelne Veränderung anstreben, beispielsweise eine neue Heizung. Das BEG-Teilprogramm wendet sich dagegen an Sanierer und Bauherren. Hier wird der Bau oder Umbau eines Gebäudes zum Energieeffizienzhaus gefördert.
Die maximal förderfähigen Kosten im Neubau pro Wohneinheit sind 120.000 Euro, wovon 5% als Tilgungszuschuss erhältlich sind. Ziel ist es, den Standard eines Energieeffizienzhauses 40 (EH-40) mit Nachhaltigkeitsklasse zu erreichen. Hierfür müssen Sie einen Fachplaner hinzuziehen.
Sanierer unterstützt das BEG-Programm mit Kreditsummen von bis zu 150.000 Euro, wenn sie ihr altes Haus in ein Effizienzhaus umbauen möchten. Tilgungszuschüsse von bis zu 25% und Zinszuschüsse entlasten Bauherren dabei finanziell.
Wie beantrage ich Fördermittel für die Heizung bei der KfW oder dem BAFA?
Den elektronischen Antrag für BEG-Fördermittel für Ihre neue Heizung beim BAFA können Sie schnell zusammen mit Ihrem Heizungsbauer oder allein ausfüllen. Auch ein Förderservice kann das für Sie übernehmen oder Sie unterstützen. Dabei benötigen Sie bereits ein Angebot Ihres Fachhandwerkers. Denn auf dieser Summe basiert die Fördersumme, die Sie erhalten werden.
KfW-Kredite können Sie über Ihre Hausbank beantragen. Wichtig ist, dass ein Energieberater die geplante Heizungsmodernisierung bereits geprüft hat und der Antrag auf Fördermittel vor Beginn der Arbeiten erfolgt.
Schlussfolgerung zu den aktuellen Fördermitteln für die Heizung
In der Vergangenheit waren Brennwertkessel und Hybridheizungen noch förderfähig. Seit Mitte 2022 entfallen alle Fördermittel für Heizungen mit fossilen Brennstoffen. Der Fokus liegt allein auf erneuerbaren Energien, was mit der Neuausrichtung 2023 nochmals verstärkt wurde. Waren bis dahin Brennwertkessel und Hybridsysteme noch beliebt, wird der Einbau dieser Heizsysteme in Zukunft immer stärker zurückgehen.
Die attraktivsten Zuschüsse für Heizungen bekommen Sie mit der Wärmepumpe. Egal, ob Sie sanieren, die Heizung als Einzelmaßnahme tauschen möchten oder neu bauen: Die Wärmepumpe ist nachhaltig, finanziell attraktiv und damit ein wichtiges Heizsystem für die Zukunft.
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