Wärmepumpen sollen künftig eine zentrale Rolle in der Wärmeversorgung spielen. Der Grund: Anders als Gas- und Ölheizungen nutzt eine Wärmepumpe zu einem großen Teil kostenlose Umweltwärme aus Luft, Erdreich oder Grundwasser statt fossiler Brennstoffe. Damit sich der Umstieg lohnt, unterstützt der Staat den Einbau mit attraktiven Fördersätzen – aktuell sind bis zu 80% möglich.
Wärmepumpe: Förderung nutzen und zukunftsfähig heizen

Förderung Wärmepumpe: Staat erstattet anteilig die Investitionskosten
Besonders lukrativ ist die Förderung für Wärmepumpen bei der Heizungsmodernisierung im Bestand. Dafür bietet die Bundesregierung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) das Teilprogramm „BEG Einzelmaßnahmen“ an. In unserem Artikel „Fördermittel für die Heizung: Der große Überblick“ finden Sie die genauen Förderbedingungen und -sätze. Bei der Verwendung einer Wärmepumpe warten aktuell bis zu 80% Zuschuss auf Sie. Entsprechend kommen Sie für vergleichsweise wenig Geld zu einer zukunftsfähigen Heizung mit erneuerbaren Energien.
Im Neubau sowie bei einer umfassenden Sanierung gibt es dagegen keine direkten Fördermittel für die Heizung als Einzelmaßnahme. Das Förderprogramm „BEG Wohngebäude“ bzw. „BEG Klimafreundlicher Neubau“ unterstützt Sie stattdessen über die KfW mit günstigen Krediten, wenn Sie ein sehr effizientes Haus bauen oder ein Bestandsgebäude in ein besonders effizientes Haus umbauen. So können Sie indirekt für den Einbau einer Wärmepumpe Fördergelder erhalten.
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BEG-Förderung für Ihre Heizungsmodernisierung
In der Heizungsmodernisierung erhalten Sie im BEG-Teilprogramm Einzelmaßnahmen bis zu 80% der Investitionskosten als Zuschuss dazu. Der Prozentsatz hängt von verschiedenen Faktoren ab, die Wärmepumpen-Art ist dabei nicht entscheidend. Die Fördersätze setzen sich so zusammen:
Grundförderung: 30% für selbstnutzende Eigentümer (gilt noch bis Ende 2026)
Einkommensbonus (gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen):
bis 30.000 Euro (bis 40.000 Euro mit minderjährigem Kind): 40%
über 30.000–40.000 Euro (bis 50.000 Euro mit Kind): 30%
über 40.000–50.000 Euro (bis 60.000 Euro mit Kind): 10%
Klimageschwindigkeitsbonus: aktuell 16% beim Ersatz einer alten, fossil betriebenen Heizung wie einer Ölheizung; sinkt ab Februar 2027 halbjährlich, entfällt ab August 2028 vollständig
Ab dem ersten Quartal 2027 halbiert sich die Grundförderung auf 15%. Diese Absenkung wird nur teilweise abgefedert: Für Wärmepumpen, die ihren Ursprung in der EU haben, gibt es ab demselben Zeitpunkt einen neuen Wertschöpfungsbonus von 15 Prozentpunkten obendrauf. Wie genau der EU-Ursprung nachgewiesen werden muss, steht derzeit noch nicht fest.
Konditionen für die Förderung von Wärmepumpen
Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten liegt aktuell bei 28.000 Euro für die erste Wohneinheit und sinkt bis 2030 schrittweise auf 22.000 Euro. Zudem ist die Förderung wie bereits erwähnt gedeckelt: maximal 80% für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 30.000 Euro (bzw. 40.000 Euro mit Kind), sonst maximal 70%. Dieser Prozentsatz kann entsprechend auch nicht überschritten werden, wenn Sie theoretisch mehrere Förderbedingungen erfüllen.
Die Förderung ist besonders attraktiv, weil sich die Fördersumme nicht allein auf Basis der Kosten für die Wärmepumpe selbst berechnet: Auch die Kosten für einen Speicher, die Verrohrung und die Demontage der alten Heizung zählen zu den förderfähigen Ausgaben.
Beispielrechnung für die Fördersumme
Sie tauschen Ihre funktionstüchtige Ölheizung (Klimageschwindigkeitsbonus: +16%) gegen eine Wärmepumpe (Grundförderung: +30%).
Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen liegt über 50.000 Euro, sodass kein Einkommensbonus greift.
In Summe kommen Sie auf einen Fördersatz von 46%.
Bei förderfähigen Ausgaben von 25.000 Euro erhalten Sie damit 11.500 Euro als BEG-Zuschuss.
Ein Rechenbeispiel zeigt, wie sich die einzelnen Boni bei einer Luft/Wasser-Wärmepumpe für 25.000 Euro summieren:
Mit der Grundförderung von 30% erhalten Sie 7.500 Euro.
Tauschen Sie damit eine alte, fossil betriebene Heizung wie eine Ölheizung, kommt der Klimageschwindigkeitsbonus von aktuell 16% hinzu – macht zusammen 46% Fördersatz, also 11.500 Euro.
Liegt Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen unter 30.000 Euro, erhalten Sie zusätzlich den Einkommensbonus von 40% und kommen auf insgesamt 86% Fördersatz – gedeckelt auf maximal 80%, also 20.000 Euro.
Sind Ihre förderfähigen Kosten höher als die hier beispielhaft angenommenen 25.000 Euro, erhöht sich die Summe Ihrer Förderung für die Wärmepumpe natürlich entsprechend bis zur Höchstgrenze von 28.000 Euro für die erste Wohneinheit.
Heizungsbauer finden
Bedingungen für die Wärmepumpen-Förderung
Das Förderprogramm BEG Einzelmaßnahmen für die Wärmepumpe ist an Bedingungen geknüpft. Dabei dürfen nicht nur Privatpersonen, sondern auch Wohnungseigentümergemeinschaften, Freiberufler, Unternehmen und Kommunen die Förderung beantragen.
Eine wichtige Vorgabe für Wärmepumpenanlagen: Das eingesetzte Gerät muss zwei technische Kennwerte erfüllen. Die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz muss je nach Wärmequelle mindestens 150% (Luft) bzw. 180% (Erdwärme oder Wasser) betragen. Zusätzlich muss die Anlage so ausgelegt sein, dass sie eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,0 erreicht.
Hinzu kommen drei weitere Voraussetzungen:
Kältemittel: Ab dem 1. Januar 2028 werden ausschließlich Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel gefördert (zum Beispiel Propan R290). Bis dahin ist ein natürliches Kältemittel empfohlen, aber noch keine Pflicht.
Netzdienlichkeit: Die Wärmepumpe muss über eine digitale Schnittstelle zur netzorientierten Steuerung verfügen und an ein intelligentes Messsystem anbindbar sein.
Geräuschemission: Bei Luft/Wasser-Wärmepumpen müssen die Geräuschemissionen mindestens 10 dB unter dem geltenden EU-Grenzwert liegen.
Ob ein bestimmtes Modell diese Anforderungen erfüllt, sehen Sie in der Wärmepumpen-Liste des BAFA. Nur dort gelistete Geräte sind förderfähig, die Liste wird laufend aktualisiert.
Förderung für Wärmepumpe in Kombination mit anderem Wärmeerzeuger
Die BEG Einzelmaßnahmen Förderung für die Wärmepumpe ermöglicht es zudem, mehrere Wärmeerzeuger zu einer Heizung zu kombinieren. Hier gibt es zwei Optionen für Sie.
Hybrid-Lösung aus Wärmepumpe und fossilen Wärmeerzeugern
Sollten Sie sich dazu entscheiden, eine Wärmepumpe mit einem fossilen Energieerzeuger wie einer Öl- oder Gasheizung zu kombinieren, so erhalten Sie nur für die Investitionskosten für die Wärmepumpe eine Förderung. Voraussetzung dafür ist außerdem, dass die Wärmepumpe mindestens 65% des Wärmebedarfs Ihres Gebäudes deckt. Diese Kombination kann dennoch in älteren Bestandsgebäuden eine Lösung sein, die Sie individuell mit Ihrem Heizungsbauer besprechen sollten.
Hybrid-Lösung aus Wärmepumpe und Erneuerbaren Energien (EE)
Besonders beliebt ist die Kombination aus Solarthermieanlage und Wärmepumpe. Hier können Sie fördertechnisch aus dem Vollen schöpfen: Genaue Informationen, welche Förderungen auf Sie warten, finden Sie hier.

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Förderung Wärmepumpe: Antragstellung unbedingt vor Baustart
Wenn Sie die BEG-Förderung für Wärmepumpen in Anspruch nehmen möchten, können Sie einen Förderantrag bei der KfW einreichen. Das geht nur auf elektronischem Wege über die Internetseite der Behörde. Für die Eingabe der technischen Daten benötigen Sie dabei die Unterstützung Ihres Fachhandwerkers oder eines Energie-Effizienz-Experten (EEE). Sie sollten sich am besten also möglichst früh mit den Experten über Ihre Förderung austauschen.
Die Antragstellung muss vor Vorhabenbeginn erfolgen. Dafür brauchen Sie bereits einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit Ihrem Heizungsbaubetrieb, der unter einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung zur Förderzusage geschlossen wird. So können Sie den Vertrag schon frühzeitig abschließen, ohne die Förderung zu riskieren. Nach der Förderzusage haben Sie 36 Monate Zeit, die Maßnahme umzusetzen. Nach Abschluss der Arbeiten und der Inbetriebnahme reichen Sie die Nachweise, zum Beispiel Rechnungen, innerhalb von sechs Monaten ein.
BEG-Förderung für Neubau und Sanierung
Wenn Sie einen Neubau mit einer Wärmepumpenheizung planen, haben Sie die Möglichkeit, die BEG-Förderung für besonders energieeffiziente Häuser zu nutzen. In diesem Fall können Sie bei der KfW einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 120.000 Euro beantragen und erhalten hierbei die Förderung in Form eines Tilgungszuschusses.
Sie können also nicht direkt eine Wärmepumpe fördern lassen, sondern nur den Bau eines Effizienzhauses. Darunter fallen dann eine ganze Reihe an Maßnahmen, von denen eine die Wärmepumpe sein kann. Der Tilgungszuschuss richtet sich nach der erreichten Effizienzhaus-Stufe: Er beginnt bei 5% für die niedrigste Stufe und steigt mit besserer Energieeffizienz des Gebäudes.
Das Programm greift nicht nur im Neubau: Auch wenn Sie Ihr altes Haus in ein Effizienzhaus mit Wärmepumpenheizung verwandeln möchten, gibt es Fördermittel, die deutlich höher ausfallen können als im Neubau. Bei einer Sanierung zum Effizienzhaus 40 können Sie mit allen Boni auf bis zu 45% Tilgungszuschuss kommen.
Erfahrung des Experten für die Wärmepumpen-Förderung nutzen
Die Entscheidung für eine neue Heizung sollten Sie sorgfältig vorbereiten. Denn schließlich soll Ihre Heizung zukunftsfähig sein. Außerdem verlieren Sie bei einer zu hastigen Entscheidung womöglich finanzielle Zuschüsse, zum Beispiel, wenn das Wärmepumpen-Modell die nötige jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz nicht erreicht.
Eine Fehlentscheidung lässt sich nicht so einfach revidieren. Darum sollten Sie immer die kompetente Beratung eines erfahrenen Heizungsbauers in Anspruch nehmen. Dann klappt es auch mit Ihrer zukunftsfähigen, effizienten Heizung – und vor allem auch mit der finanziellen Förderung für die neue Wärmepumpe.
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Dr. rer. nat. Jens-Peter Meyer
Dr. Jens-Peter Meyer schreibt freiberuflich seit dem Jahr 2000 über Heizungsthemen. Sein journalistischer Schwerpunkt liegt auf erneuerbaren Energien in der Wärmetechnik – speziell in Solarwärmesysteme, Wärmepumpen und Holzheizungen.

