Wärmepumpe: Förderung nutzen und umweltfreundlich heizen

Umweltwärme soll in Zukunft eine zentrale Rolle in der Wärmeversorgung spielen. Der Grund: Anders als Gas- und Ölheizungen heizt zum Beispiel eine Wärmepumpe deutlich umweltverträglicher und je nach Modell sogar klimaneutral. Daher dürfen Sie bei einem Einbau von Wärmepumpen mit den maximalen Fördersätzen rechnen - es warten bis zu 70%!.

Inhaltsverzeichnis

  1. Förderung Wärmepumpe: Staat erstattet anteilig die Investitionskosten
  2. BEG-Förderung für Ihre Heizungsmodernisierung
  3. Bedingungen für die Wärmepumpen-Förderung
  4. Förderung für Wärmepumpe in Kombination mit anderem Wärmeerzeuger
  5. Förderung Wärmepumpe: Förderantrag unbedingt vor Baustart stellen
  6. BEG-Förderung für Neubau und Sanierung
  7. Erfahrung des Experten nutzen
Förderung Wärmepumpe: Münze in Geldbeutel

Förderung Wärmepumpe: Staat erstattet anteilig die Investitionskosten

Besonders lukrativ ist die Förderung für Wärmepumpen bei der Heizungsmodernisierung. Dafür hat die Bundesregierung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) das Teilprogramm "BEG Einzelmaßnahmen" ins Leben gerufen. Die genauen Förderbedingungen und -sätze finden Sie hier. Bei der Verwendung einer modernen Wärmepumpe warten bis zu 70% auf Sie - entsprechend kommen Sie für vergleichsweise wenig Geld zu einer zukunftssicheren und umweltschonenden Heizung.

Im Neubau sowie bei einer umfassenden Sanierung gibt es dagegen keine direkten Fördermittel für die Heizung. Das Förderprogramm “BEG-Förderung Wohngebäude” unterstützt Sie mit günstigen Krediten, wenn Sie ein sehr effizientes Haus bauen oder ein Bestandsgebäude in ein besonders effizientes Haus umbauen. So können Sie indirekt für den Einbau einer Wärmepumpe Fördergelder erhalten.

BEG-Förderung für Ihre Heizungsmodernisierung

In der Heizungsmodernisierung erhalten Sie im BEG-Teilprogramm Einzelmaßnahmen bis zu 70% der Investitionskosten dazu. Der Prozentsatz ist von verschiedenen Faktoren abhängig, die Wärmepumpen-Art ist dabei nicht entscheidend. Generell erhalten Sie als selbstnutzender Eigentümer 30% Förderung beim Einbau einer Wärmepumpe, wenn Sie auf ein modernes Modell mit dem natürlichen Kältemittel R290 setzen, erhalten Sie 5% zusätzlich. Wenn Ihr jährlich zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 40.000€ liegt, können Sie weitere 30% als "Einkommens-Bonus" erhalten. Komplettiert werden die Boni durch den "Klimageschwindigkeits-Bonus", bei dem Sie für einen Heizungstausch bis Ende 2028 nochmal 20% zusätzlich erhalten. Dieser Bonus sinkt sukzessive in den kommenden Jahren.

Konditionen für die Förderung von Wärmepumpen

Die höchstgrenze der förderfähigen Kosten liegt bei 30.000€ für die erste Wohneinheit. Zudem ist die Förderung wie bereits erwähnt auf 70% gedeckelt - dieser Prozentsatz kann entsprechend auch nicht überschritten werden, wenn Sie theoretisch mehrere Förderbedingungen erfüllen. Die Förderung ist besonders attraktiv, weil sich die Fördersumme nicht allein auf Basis der Kosten für die Wärmepumpe selbst berechnet. Auch die Kosten für einen Speicher, die Verrohrung und die Demontage der alten Heizung zählen hinzu. Die Kosten für eine Heizungsoptimierung sind ebenfalls förderfähig.

Beispielrechnung für die Fördersumme

  • Sie tauschen im Jahr 2024 Ihre Gasheizung die älter als 20 Jahre alt ist (+20%) gegen eine Wärmepumpe (+30%) mit R290 als Kältemittel (+5%). Dabei kommen Sie auf förderfähige Ausgaben in Höhe von 25.000€. Dank dem Fördersatz von 55% können Sie 13.750€ als BEG-Förderung erhalten.

  • Rechnen Sie Ihr Förderpotenzial selbst aus: Hier finden Sie einen individuellen Förderrechner. Geben Sie Ihre aktuelle Heizform sowie die geplante neue Heizung in den Rechner ein, ergänzen Sie kleine Informationen und in unter einer Minute erfahren Sie, wie viel Förderung auf Sie wartet.

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Wie gut die BEG-Förderung für Wärmepumpen ist, zeigt das Beispiel der Luft/Wasser-Wärmepumpe:

  • Gab es früher für eine einfache Luft/Wasser-Wärmepumpe 1.300 Euro, so sind es nun zum Beispiel 5.000 Euro, wenn man von 20.000 Euro Investitionskosten ausgeht.
  • Mit dem Bonus für den Tausch der Ölheizung beträgt die Fördersumme 7.000 Euro.
  • Nutzen Sie darüber hinaus ein natürliches Kältemittel, erhalten Sie sogar 8.000 Euro.
  • Sind Ihre förderfähigen Kosten höher als die hier beispielhaft angenommenen 20.000 Euro, erhöht sich die Summe Ihrer Förderung für die Wärmepumpe natürlich entsprechend.

Bedingungen für die Wärmepumpen-Förderung

Das Förderprogramm BEG Einzelmaßnahmen für die Wärmepumpe ist an Bedingungen geknüpft. Dabei dürfen nicht nur Privatpersonen, sondern auch Wohnungseigentümergemeinschaften, Freiberufler, Unternehmen und Kommunen die Förderung beantragen.

Eine wichtige Vorgabe für Wärmepumpenanlagen: Das eingesetzte Gerät muss bestimmte Effizienzvorgaben erfüllen. Diese Effizienz definiert die BEG-Förderung als „jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz”. Für eine Förderung muss das Gerät seit Januar 2024 eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 erreichen.

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Förderung für Wärmepumpe in Kombination mit anderem Wärmeerzeuger

Die BEG Einzelmaßnahmen Förderung für die Wärmepumpe ermöglicht es zudem, mehrere Wärmeerzeuger zu einer Heizung zu kombinieren. Hier gibt es zwei Optionen für Sie.

Hybrid-Lösung aus Wärmepumpe und fossilen Wärmeerzeugern

Sollten Sie sich dazu entscheiden, eine Wärmepumpe mit einem fossilen Energieerzeuger wie einer Öl- oder Gasheizung zu kombinieren, so erhalten Sie nur für die Investitionskosten für die Wärmepumpe eine Förderung. Diese Kombination kann dennoch in älteren Bestandsgebäuden eine Lösung sein, die Sie individuell mit Ihrem Heizungsbauer besprechen sollten.

Hybrid-Lösung aus Wärmepumpe und Erneuerbaren Energien (EE)

Besonders beliebt ist die Kombination aus Solarthermieanlage und Wärmepumpe. Hier können Sie fördertechnisch aus dem Vollen schöpfen: Genaue Informationen, welche Förderungen auf Sie warten, finden Sie hier.

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Förderung Wärmepumpe: Förderantrag unbedingt vor Baustart stellen

Wenn Sie die BEG-Förderung für Wärmepumpen in Anspruch nehmen möchten, können Sie einen Förderantrag bei der KfW einreichen. Das geht nur auf elektronischem Wege über die Internetseite der Behörde. Für die Eingabe der technische Daten benötigen Sie dabei die Unterstützung ihres Fachhandwerkers oder eines Energie-Effizienz-Experten (EEE). SIe sollten sich am besten also möglichst früh mit den Experten über Ihre Förderung austauschen.

Alte Förderbedingungen sahen vor, dass zunächst der Antrag gestellt werden musste und die Arbeiten erst im Anschluss begonnen werden dürften. Dies hat sich zum Januar 2024 gewandelt. Genauere Informationen zum Ablauf finden Sie hier.

Heizungsbauer finden

Holen Sie sich Unterstützung für Ihren Förderantrag – beim Heizungsinstallateur direkt in der Nähe!

BEG-Förderung für Neubau und Sanierung

Wenn Sie einen Neubau mit einer Wärmepumpenheizung planen, haben Sie die Möglichkeit, die BEG-Förderung für besonders energieeffiziente Häuser zu nutzen. In diesem Fall können Sie bei der KfW einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 120.000 Euro beantragen und erhalten hierbei die Förderung in Form eines Tilgungszuschusses.

Sie können also nicht direkt eine Wärmepumpe fördern lassen, sondern nur den Bau eines Effizienzhauses. Darunter fallen dann eine ganze Reihe an Maßnahmen, von denen eine die Wärmepumpe sein kann. Dafür erhalten Sie einen Tilgungszuschuss über 5%.

Das Teilprogramm BEG-Förderung Wohngebäude greift nicht nur im Neubau. Auch wenn Sie Ihr altes Haus in ein Effizienzhaus mit Wärmepumpenheizung verwandeln möchten, gibt es Fördermittel, die noch deutlich höher ausfallen als im Neubau. Mit der Sanierung hin zum Effizienzhaus 40 können Sie mit bis zu 45% Förderung in Form von Tilgungszuschüssen rechnen.

Erfahrung des Experten nutzen

Die Entscheidung für eine neue Heizung sollten Sie sorgfältig vorbereiten. Denn schließlich soll Ihre Heizung zukunftsfähig sein. Außerdem verlieren Sie bei einer zu hastigen Entscheidung womöglich finanzielle Zuschüsse. Zum Beispiel wenn das Wärmepumpen-Modell die nötige jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz nicht erreicht.

Eine Fehlentscheidung lässt sich nicht so einfach revidieren. Darum sollten Sie immer die kompetente Beratung eines erfahrenen Heizungsbauers in Anspruch nehmen. Dann klappt es auch mit Ihrer umweltfreundlichen, effizienten Heizung – und vor allem auch mit der finanziellen Förderung für die neue Wärmepumpe.

Heizungsbauer finden

Sie haben Fragen zur Förderung? Kontaktieren Sie einen Heizungsbauer direkt in Ihrer Nähe!

 

1 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Technische Mindestanforderungen zum Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen

2 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Jens-Peter Meyer,
Dr. rer. nat.

Über den Autor

Dr. Jens-Peter Meyer schreibt freiberuflich seit dem Jahr 2000 über Heizungsthemen. Sein journalistischer Schwerpunkt liegt auf erneuerbaren Energien in der Wärmetechnik – speziell in Solarwärmesysteme, Wärmepumpen und Holzheizungen.

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