Hinweis: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, ehemals GEG) hat die frühere Austauschpflicht für alte Heizkessel komplett gestrichen. Wir zeigen hier trotzdem zur Information, was sie genau bedeutete. Oft ist die Rede von einem Verbot für Ölheizungen in Deutschland. Doch gab es das wirklich? Wie die damalige gesetzliche Regelung aussah und unter welchen Aspekten eine Heizung von der Austauschpflicht betroffen war, erklären wir im Folgenden.
Austauschpflicht für die Ölheizung: Wer war davon betroffen?

Das GEG regelte die Austauschpflicht für Ölheizungen
Der Gesetzgeber hat im Gebäudeenergiegesetz (GEG) eine Austauschpflicht für Öl- und Gasheizungen vorgesehen. Diese betraf aber nicht alle Haushalte, denn die Austauschpflicht galt nur für Heizungen, die älter als 30 Jahre waren. Stammte Ihre Ölheizung zum Beispiel aus dem Jahr 2000, hatten Sie noch bis zum Jahr 2030 Zeit, den Austausch zu erledigen. Dazu gab es eine Reihe von Ausnahmeregelungen, die Sie von dieser Austauschpflicht für Ölheizung befreite.
Frühere Ausnahmen von der Austauschpflicht für die Ölheizung
Die Austauschpflicht für Ihre Ölheizung bestand nur dann, wenn es sich um einen Konstanttemperaturkessel handelte. Brennwertkessel und Niedertemperaturkessel waren nicht betroffen.
Wenn Sie als Eigentümer das Haus bereits seit dem 01.02.2002 selbst bewohnten, waren Sie von der Austauschpflicht befreit.
Sie mussten Ihre alte Ölheizung nur austauschen, wenn die Leistung zwischen 4 und 400 Kilowatt lag. Das betraf Heizungen in Einfamilienhäusern.
Das Ignorieren der Austauschpflicht für alte Heizungen war kein Kavaliersdelikt. Das GEG sah Bußgelder von bis zu 50.000 Euro bei Verstößen vor.
Im heute geltenden Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) gibt es diese Austauschpflicht nicht mehr. Allerdings verteuert die ab 2028 greifende Grünheizölquote den Brennstoff für Bestandsanlagen, und für neu eingebaute Öl- und Gasheizungen gilt zusätzlich die Bio-Treppe mit einem schrittweise steigenden Pflichtanteil an Bio-Brennstoffen.
Heizungsberatung starten
Heizsysteme, die wirklich zu Ihrem Zuhause passen
Persönliche Beratung vom Fachpartner in Ihrer Nähe
Fördermöglichkeiten optimal nutzen
Ehemaliges Verbot von reinen Ölheizungen
Es gab kein generelles Verbot von Ölheizungen. Sie durften bestehende Systeme weiterlaufen lassen und reparieren. Nur 30 Jahre alte Ölheizungen, die keine der oben genannten Ausnahmen erfüllten, mussten Sie austauschen. Es gab also, entgegen der häufigen Annahme, keinen Stichtag zum kompletten Verbot aller Ölheizungen.
Das Gebäudeenergiegesetz hatte aber die Anforderungen an den Einbau neuer Ölheizungen verschärft. Sobald die kommunale Wärmeplanung Ihrer Gemeinde abgeschlossen war, durften Sie eine neue Ölheizung nur noch in Kombination mit erneuerbaren Energien einbauen.
Auch hier gab es Ausnahmen:
Wenn ein Teil der Heizwärme aus erneuerbaren Energien stammte, durften Sie weiter mit Öl heizen. Das galt zum Beispiel bei einer Kopplung mit einer Solarthermieanlage oder Wärmepumpe. 65 % der Heizenergie eines Haushaltes mussten aus erneuerbaren Energien kommen.
In kleinen Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern konnten Sie die Ölheizung noch bis 2028 laufen lassen.
Ölheizungen waren nicht verboten, wenn es für Ihr Haus keinen Gas- oder Fernwärmeanschluss gab und die Möglichkeit, erneuerbare Energien zu nutzen, zu einer „unbilligen Härte“ führte. Wie der juristische Begriff „unbillige Härte“ auszulegen ist, mussten dabei die Behörden und vor allem Gerichte klären.
Unbillige Härte ist ein juristischer Begriff, der eine Situation beschreibt, in der die Anwendung einer Rechtsvorschrift für den Betroffenen so belastend wäre, dass sie unverhältnismäßig und unzumutbar erscheint.
Vorteile moderner Heizsysteme
Sowohl die Austauschpflicht für über 30 Jahre alte Öl- und Gasheizungen als auch die verschärften Einbauregeln für neue Ölheizungen waren Maßnahmen der Bundesregierung, um die Klimaschutzziele zu erreichen.
Aber auch ohne gesetzliche Verpflichtung lohnt es sich, Konstanttemperaturkessel sowie Niedertemperaturkessel zu modernisieren. Alte Heizkessel sind ineffizient und kosten im Betrieb viel mehr Geld als moderne Systeme wie die Wärmepumpe.
Von Öl auf erneuerbare Energien umsteigen
Erneuerbare Energien sind in aller Munde, und das nicht ohne Grund. Heizungen mit regenerativen Energieträgern sind zukunftssicher, machen Sie unabhängig von den steigenden Kosten fossiler Brennstoffe (etwa durch den CO2-Preis und die Grüngas-/Grünheizölquote) und sparen Geld. Darum ist es unabhängig von Gesetzen sinnvoll, schon heute die Öl- oder Gasheizung durch eine regenerative Alternative zu ersetzen. Eine Hybridheizung aus Öl und einer Warmwasser-Wärmepumpe führt bereits zu deutlichen Einsparungen.
In vielen Fällen können Sie Ihr Gebäude einfach ganz auf erneuerbare Energien umstellen. Das geht zum Beispiel mit einer Wärmepumpe. Entgegen häufiger Meinungen heizt die Wärmepumpe auch Bestandsgebäude in der Regel zuverlässig über das ganze Jahr.
Staatliche Förderung nutzen
Wenn Sie sich für den Umstieg auf eine moderne Heizungsanlage mit erneuerbaren Energien entscheiden, bietet der Staat eine Unterstützung an. Sowohl für den neuen Wärmeerzeuger als auch für umfassende Sanierungen gibt es lukrative Förderungen. Dafür hat der Bund das Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) aufgelegt. Erfahren Sie alles über die aktuellen Bedingungen in unserem Artikel „Fördermittel Heizung“.
Heizungsbauer finden
Austausch von Ölheizungen lohnt sich trotzdem
Auch wenn das Gebäudemodernisierungsgesetz die Austauschpflicht von Ölheizungen gestrichen hat: Wenn Sie heute noch mit Öl heizen, fallen oft sehr hohe Betriebskosten und CO2-Emissionen an, und durch den CO2-Preis sowie die ab 2028 greifende Grünheizölquote dürften die Kosten künftig weiter steigen.
Eine besonders sparsame Alternative bietet die Wärmepumpe. Sie kommt ohne fossile Brennstoffe aus, ist sehr effizient und wärmt in der Regel auch Bestandsgebäude das ganze Jahr über.

