Oft ist die Rede von einem Verbot für Ölheizungen in Deutschland. Doch gibt es das wirklich? Wie die gesetzliche Regelung aussieht und ob auch Ihre Heizung von einer Austauschpflicht betroffen ist, erfahren Sie in diesem Artikel.
Austauschpflicht für die Ölheizung: Wer ist davon betroffen?

Das GEG regelt die Austauschpflicht für Ölheizungen
Der Gesetzgeber sieht im Gebäudeenergiegesetz (GEG) eine Austauschpflicht für Öl- und Gasheizungen vor. Diese betrifft aber nicht alle Haushalte, denn die Austauschpflicht gilt nur für Heizungen, die älter als 30 Jahre sind. Stammt Ihre Ölheizung zum Beispiel aus dem Jahr 2000, haben Sie noch bis zum Jahr 2030 Zeit, den Austausch zu erledigen. Dazu gibt es eine Reihe von Ausnahmeregelungen, die Sie von dieser Austauschpflicht für Ölheizung befreien.
Ausnahmen von der Austauschpflicht für die Ölheizung
Die Austauschpflicht für Ihre Ölheizung besteht nur dann, wenn es sich um einen Konstanttemperaturkessel handelt. Brennwertkessel und Niedertemperaturkessel sind nicht betroffen.
Wenn Sie als Eigentümer das Haus bereits seit dem 01.02.2002 selbst bewohnen, sind Sie von der Austauschpflicht befreit.
Sie müssen Ihre alte Ölheizung nur austauschen, wenn die Leistung zwischen 4 und 400 Kilowatt liegt. Das betrifft Heizungen in Einfamilienhäusern.
Das Ignorieren der Austauschpflicht für alte Heizungen ist kein Kavaliersdelikt. Das GEG sieht Bußgelder von bis zu 50.000 Euro bei Verstößen vor.
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Verbot von reinen Ölheizungen
Es gibt kein generelles Verbot von Ölheizungen. Sie dürfen bestehende Systeme weiterlaufen lassen und reparieren. Nur 30 Jahre alte Ölheizungen, die keine der oben genannten Ausnahmen erfüllen, müssen Sie austauschen. Es gibt also, entgegen der häufigen Annahme, keinen Stichtag zum kompletten Verbot aller Ölheizungen.
Das Gebäudeenergiegesetz hat aber die Anforderungen an den Einbau neuer Ölheizungen verschärft. Das Gesetz macht es deutlich schwieriger eine alte Ölheizung durch eine neue zu ersetzen. Ab Juli 2026 verbietet der Gesetzgeber den Einbau von reinen Ölheizungen.
Auch hier gibt es Ausnahmen:
Wenn ein Teil der Heizwärme aus erneuerbaren Energien stammt, dürfen Sie weiter mit Öl heizen. Das gilt zum Beispiel bei einer Kopplung mit einer Solarthermieanlage oder Wärmepumpe. 65% der Heizenergie eines Haushaltes muss aus erneuerbaren Energien kommen.
In kleinen Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern können Sie die Ölheizung noch bis 2028 laufen lassen.
Ölheizungen sind nicht verboten, wenn es für Ihr Haus keinen Gas- oder Fernwärmeanschluss gibt und die Möglichkeit, erneuerbare Energien zu nutzen, zu einer „unbilligen Härte“ führt. Wie der juristische Begriff „unbillige Härte“ auszulegen ist, müssen dabei die Behörden und vor allem Gerichte klären.
Unbillige Härte ist ein juristischer Begriff, der eine Situation beschreibt, in der die Anwendung einer Rechtsvorschrift für den Betroffenen so belastend wäre, dass sie unverhältnismäßig und unzumutbar erscheint.
Moderne Heizsysteme lohnen sich
Sowohl die Austauschpflicht für über 30 Jahre alte Öl- und Gasheizungen als auch das Einbauverbot für neue Ölheizungen sind Maßnahmen der Bundesregierung, um die Klimaschutzziele zu erreichen.
Aber auch ohne gesetzliche Verpflichtung lohnt es sich, Konstanttemperaturkessel sowie Niedertemperaturkessel zu modernisieren. Alte Heizkessel sind ineffizient und kosten im Betrieb viel mehr Geld als moderne Systeme wie die Wärmepumpe.
Von Öl auf erneuerbare Energien umsteigen
Erneuerbare Energien sind in aller Munde – und das nicht ohne Grund. Heizungen mit regenerativen Energieträgern sind zukunftssicher, machen Sie unabhängig von schwankenden Preisen für fossile Brennstoffe und sparen Geld. Darum ist es auch unabhängig von Gesetzen sinnvoll, schon heute die Öl- oder Gasheizung durch eine umweltfreundlichere Alternative zu ersetzen. Eine Hybridheizung aus Öl und einer Warmwasserwärmepumpe führt bereits zu deutlichen Einsparungen.
In vielen Fällen können Sie Ihr Gebäude einfach ganz auf erneuerbare Energien umstellen und damit klimaneutral heizen. Das geht zum Beispiel mit einer Wärmepumpe. Entgegen häufiger Meinungen heizt die Wärmepumpe auch Bestandsgebäude in der Regel zuverlässig über das ganze Jahr.
Staatliche Förderung nutzen
Wenn Sie sich für den Umstieg auf eine moderne Heizungsanlage mit erneuerbaren Energien entscheiden, bietet der Staat eine Unterstützung an. Sowohl für den neuen Wärmeerzeuger als auch für umfassende Sanierungen gibt es lukrative Förderungen. Dafür hat der Bund das Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) aufgelegt. Erfahren Sie alles über die aktuellen Bedingungen in unserem Artikel „Fördermittel Heizung“.
Checkliste: Ist Ihre Ölheizung von der Austauschpflicht betroffen?
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Austausch von Ölheizungen: Nicht auf die Pflicht warten
Wenn Sie heute noch mit Öl heizen, fallen oft sehr hohe Betriebskosten und CO2-Emissionen an. Deswegen gilt: Auf die Austauschpflicht zu warten, kann Sie langfristig mehr kosten, als sofort den Heizungstausch in Angriff zu nehmen.
Eine besonders umweltfreundliche und sparsame Alternative bietet die Wärmepumpe. Sie arbeitet emissionsfrei, ist sehr effizient und wärmt in der Regel auch Bestandsgebäude das ganze Jahr über.



