Wer auf dem Dach seines Eigenheims eine Photovoltaikanlage betreibt und einen Teil des gewonnenen Stroms gegen eine Vergütung in das öffentliche Stromnetz einspeist, ist in den Augen des Finanzamtes ein gewerblich tätiger Unternehmer. Daraus ergeben sich steuerliche Rechte und Pflichten. Drei Arten von Steuern können anfallen: die Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer. Wer welche Steuern für die Nutzung einer Photovoltaikanlage zahlen muss, haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.
Photovoltaikanlagen: Was Sie bezüglich der Steuer beachten sollten

Photovoltaikanlagen: Welche Steuern erhoben werden
Wer eine Photovoltaikanlage betreibt und Strom von ihr an Dritte verkauft, muss darauf Steuern zahlen. Die Steuerpflicht leitet sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ab. Das bedeutet auch, dass auf den Erlös Einkommensteuer erhoben wird und Sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Ob als weitere Steuer die Umsatzsteuer anfällt, entscheidet der Betreiber der Photovoltaikanlage und hängt außerdem von der Höhe des Umsatzes ab.
Handelt es sich um eine kleinere Anlage, können Sie sich für ein Kleingewerbe entscheiden. Dann müssen Sie keine Umsatzsteuer abführen. Wählen Sie jedoch die Regelbesteuerung, fällt die Umsatzsteuer für Sie an. Des Weiteren gelten Sie ebenfalls als Gewerbetreibender, sobald Sie Solarstrom aus der Anlage in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Auch hier muss eine gewerbliche Tätigkeit an das Finanzamt gemeldet werden.

