Wer auf dem Dach seines Eigenheims eine Photovoltaikanlage betreibt und einen Teil des gewonnenen Stroms gegen eine Vergütung in das öffentliche Stromnetz einspeist, ist in den Augen des Finanzamtes ein gewerblich tätiger Unternehmer. Daraus ergeben sich steuerliche Rechte und Pflichten. Drei Arten von Steuern können anfallen: die Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer. Wer welche Steuern für die Nutzung einer Photovoltaikanlage zahlen muss, haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.
Photovoltaikanlagen: Was Sie bezüglich der Steuer beachten sollten

Photovoltaikanlagen: Welche Steuern erhoben werden
Wer eine Photovoltaikanlage betreibt und Strom von ihr an Dritte verkauft, muss darauf Steuern zahlen. Die Steuerpflicht leitet sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ab. Das bedeutet auch, dass auf den Erlös Einkommensteuer erhoben wird und Sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Ob als weitere Steuer die Umsatzsteuer anfällt, entscheidet der Betreiber der Photovoltaikanlage und hängt außerdem von der Höhe des Umsatzes ab.
Handelt es sich um eine kleinere Anlage, können Sie sich für ein Kleingewerbe entscheiden. Dann müssen Sie keine Umsatzsteuer abführen. Wählen Sie jedoch die Regelbesteuerung, fällt die Umsatzsteuer für Sie an. Des Weiteren gelten Sie ebenfalls als Gewerbetreibender, sobald Sie Solarstrom aus der Anlage in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Auch hier muss eine gewerbliche Tätigkeit an das Finanzamt gemeldet werden.
Das müssen Sie über die Einkommensteuer wissen
Wer einen bestimmten Teil der mit Photovoltaik erzeugten Energie in das Stromnetz einspeist und dafür Geld erhält, erwirtschaftet Erlöse. Auf diesen Gewinn entfällt Einkommensteuer. Nutzen Sie einen Teil Ihres PV-Stromes selbst, zählt auch dieser Teil als Einkommen. Das muss ebenfalls versteuert werden.
Keine Einkommensteuer wird erhoben, wenn Sie dem Finanzamt gegenüber glaubhaft versichern, dass Sie die Photovoltaikanlage lediglich als Hobby betreiben. Zusätzlich müssen Sie darlegen, über einen längeren Zeitraum keine Gewinne mit der Anlage erwirtschaftet zu haben. Auf Erlöse aus Strom aus Solaranlagen ist Einkommensteuer zu entrichten unter der Voraussetzung, dass Sie Gewinn erzielen.
Zu diesen Einnahmen gehören im steuerrechtlichen Sinne:
Solarstrom, den Sie als Photovoltaik-Eigenverbrauch nutzen und nicht verkaufen
die Einspeisevergütung
die Marktprämie
Geld, das Sie direkt von Verbrauchern erhalten