Mindestens einmal im Jahr schaut der Schornsteinfeger vorbei, oder nicht? Schließlich kann sich jeder von uns an den regelmäßigen Besuch des ganz in schwarz gekleideten Kaminkehrers mit Besen und Krätzer schon von Kindesbeinen an erinnern. In diesem Ratgeber beantworten wir für Sie die Frage, wann der Schornsteinfeger Pflicht ist und worauf Sie als Haus- oder Wohnungsbesitzer achten sollten.
Ist der Besuch des Schornsteinfegers Pflicht? Das müssen Hausbesitzer beachten

Der Schornsteinfeger: Wichtige Arbeit für die Brandsicherheit
Der Schornsteinfeger gilt ähnlich wie das vierblättrige Kleeblatt als Symbol für Glück. Das hat auch seinen guten Grund: Schornsteinfeger verrichteten seit dem 17. Jahrhundert eine wichtige Arbeit. Damals kamen in den Städten nämlich die ersten Schornsteine auf. Diese waren ebenso wie Dächer und Wände meist aus Holz. Durch die Verwendung der Feuerstätten lagerte sich Ruß in den Holzschornsteinen ab. Entzündete sich der Ruß, kam es zu Rußbrand und der konnte im Handumdrehen ganze Stadtviertel verwüsten. Wenn das nicht passierte, hieß es: „Ein Glück, dass der Schornsteinfeger da war“ und der Glücksbringer war geboren. Aber was genau sind seine Aufgaben?
Damals wie heute: Die Hauptaufgabe des Schornsteinfegers
Die Schornsteinfeger gingen regelmäßig von Stadt zu Stadt, um die Schornsteine zu reinigen. Bis heute ist es Aufgabe der Schornsteinfeger, die Abgasanlagen zu prüfen und so für Brandsicherheit zu sorgen. Durch eine reibungslose Funktion der Feuerstätten tragen die Kaminkehrer sowohl zur effizienteren Verbrennung als auch zu weniger Emissionen bei.
Neue Aufgabenfelder des Schornsteinfegers
Gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG), ehemals Energieeinsparverordnung (EnEV), kann der Schornsteinfeger über seine ursprüngliche Arbeit hinaus weitere Aufgaben durchführen. Hierzu gehört zum Beispiel die Energieberatung.
Seit der Liberalisierung des Marktes für Schornsteinfeger-Arbeiten und dem Wegfall des Schornsteinfeger-Monopols im Jahr 2013 können Hausbesitzer den Schornsteinfeger für die erforderlichen Arbeiten frei wählen. Davor waren Eigenheimbesitzer an den Bezirksschornsteinfeger gebunden, der über viele Jahre hinweg für den gleichen Kehrbezirk zuständig war. Im Zuge der Gesetzesnovelle wurde auch diese Monopolstellung modifiziert, sodass die Schornsteinfeger sich heute auf einen Kehrbezirk bewerben und diesen wechseln können.
2017 wurde das Schornsteinfeger-Handelsgesetz erneut überarbeitet: Seitdem dürfen Schornsteinfeger neben den Aufgaben der Feuerstättenschau und Wartungsarbeiten auch andere Arbeiten übernehmen, als Installateure tätig sein und Kaminöfen oder Abgasanlagen einbauen. Jedoch dürfen Schornsteinfeger die von ihnen eingebauten Anlagen nicht selbst überprüfen und abnehmen.
Feuerstättenbescheid
Feuerstättenschau
Wie viel Sie genau zahlen, hängt unter anderem von Ihrer Heizungsart ab, wie Sie in der ersten Tabelle sehen.