Der § 72 des GEG (Gebäudeenergiegesetz) regelt, dass gewisse Heizungen nach einer bestimmten Anzahl an Jahren ausgetauscht werden müssen – diese Vorgabe entspricht dem § 10 der alten Energieeinsparverordnung (EnEV). So wird sichergestellt, dass uralte Heizungsanlagen nicht weiter die Umwelt belasten. Es gibt jedoch auch Ausnahmeregelungen. Lesen Sie hier, ob Ihre Heizung nun von der Austauschpflicht nach § 72 GEG betroffen ist oder nicht.
Austauschpflicht nach § 72 GEG: Ist Ihre Heizung betroffen?

Sehr viele Heizungen sind veraltete Energiefresser
Wissen Sie eigentlich, wie alt Ihr Heizkessel ist? Kaum ein Hausbesitzer macht sich darüber Gedanken – solange das Heizsystem funktioniert und im Winter warm hält. Doch das kann fatale Folgen haben: Die schlechte Energieeffizienz einer alten Heizung wirkt sich negativ auf die Umwelt und die Heizkosten aus. Vor allem das Kosten-Argument dürfte nun wirklich jeden interessieren. Dass die Heizung mit Abstand die meisten Energiekosten im Haushalt verursacht, ist den meisten jedoch nicht bewusst.
Das Gebäudeenergiegesetz hat Ende 2020 die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst. Das Gesetz regelt die Energieeinsparung im Gebäude und somit auch für Heizungen. Aber keine Panik – die Anforderungen sind nicht unrealistisch hoch. Doch was genau gibt die Austauschpflicht für Heizungen nach § 72 GEG konkret vor und wann müssen Sie Ihre Heizungsanlage austauschen lassen?
Was ist das GEG und was beinhaltet die Austauschpflicht nach § 72 GEG?
Im Gebäudeenergiegesetz ist im § 72 die Austauschpflicht für Heizkessel verankert. Diese Austauschpflicht ist an gewisse Randbedingungen geknüpft, wobei auch Ausnahmen bestehen. Eigentümer von Bestandsgebäuden sind häufig durch die fehlende Übersichtlichkeit beeinträchtigt. Sie können meistens nur schwer in Erfahrung bringen, ob ein älterer Heizkessel nun von der Austauschpflicht nach § 72 GEG (ehemals § 10 EnEV) betroffen ist oder nicht.
Hintergrundwissen: Das GEG regelt nicht nur die Austauschpflicht für alte Heizungen. Es trat Ende 2020 in Kraft und überführte die Vorgaben der früher geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV), des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) in ein modernes, zeitgemäßes Gesetz. Das GEG hat viele Vorgaben der EnEV und des EEWärmeG übernommen und definiert zum Beispiel auch für jeden Neubau Mindestanforderungen, die Sie für die Energieeffizienz einhalten müssen.
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