Ein gültiger Energieausweis zeigt, wie es um den energetischen Zustand eines Gebäudes bestellt ist. Viele Energieausweise aus der Einführungszeit sind mittlerweile bereits abgelaufen. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten alle Vermieter und Verkäufer von Immobilien überprüfen, ob ihr Energieausweis noch Gültigkeit besitzt.
Energieausweis: Auf die Gültigkeit achten

Endenergiebedarf beschreibt energetischen Zustand des Wohngebäudes
Der Gesetzgeber hat den Energieausweis eingeführt, um Käufern und Mietern einer Immobilie bei der Entscheidung behilflich zu sein. Schließlich fallen bei einem Haus in einem schlechten energetischen Zustand hohe Energiekosten für das Heizen an. Zudem emittieren solche Wohngebäude viel Kohlendioxid in die Atmosphäre und tragen damit zur Erderwärmung bei.
Die Werte im Energieausweis geben den jährlichen Endenergiebedarf eines Hauses in kWh pro Quadratmeter Wohnfläche an. Sehr alte, ungedämmte Gebäude können mehr als 250 kWh pro Quadratmeter benötigen. Moderne Niedrigstenergiehäuser brauchen nur noch ein Zehntel davon. Und es gibt heute sogar die sogenannten Plusenergiehäuser, die mehr Energie erzeugen als sie verbrauchen.

Umfassende Pflicht seit dem Jahr 2009
Die gesetzliche Grundlage für die Energieausweise war in der Vergangenheit die Energieeinsparverordnung (EnEV), die erstmals 2002 in Kraft trat. 2020 hat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die EnEV abgelöst. Damals mussten nur Neubauten und sanierte Gebäude so einen Ausweis haben. Eine Dauer für die Gültigkeit des Energieausweises war in der ersten Fassung der Energieeinsparverordnung nicht vorgesehen.
Seit der Änderung der EnEV im Jahr 2007 ist der Energieausweis schrittweise in den Jahren 2008 und 2009 für sämtliche Wohngebäude zur Pflicht geworden. Seit 2009 unterliegen auch Gewerbegebäude einer Energieausweis-Pflicht. Ausgenommen sind nur sehr kleine Gebäude, Ferienhäuser und Baudenkmäler. Seither gilt: Ein Energieausweis hat nur zehn Jahre Gültigkeit.