Energieausweis Pflicht bei Denkmalschutz?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt fest, dass alle Häuser in Deutschland, die zur Vermietung oder zum Verkauf stehen, einen Energieausweis haben müssen. Bei denkmalgeschützten Häusern sieht es mit dieser Pflicht jedoch etwas anders aus. Lesen Sie hier, wie es um das Thema Energieausweis bei Denkmalschutz steht – und was Sie für die Energieeffizienz tun können.

Inhaltsverzeichnis

  1. Informationen zum Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser
  2. Energieausweis bei Denkmalschutz nicht nötig
  3. Energieeffizienz von Wohngebäuden trotz Denkmalschutz verbessern
  4. Bauliche Maßnahmen mit neuer Heiztechnik verbinden
Energieausweis Denkmalschutz: Altes Fachwerkhaus mit kleinem Fenster

Informationen zum Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser

Durch den Energieausweis erhalten die potenziellen Käufer oder Mieter von Immobilien Hinweise über den energetischen Zustand eines Gebäudes. So wissen die Interessenten, welche Heizkosten auf sie zukommen und wie gut ihre gewünschte Immobilie in der Klimabilanz abschneidet.

Der Energieausweis enthält genauer gesagt den Endenergiebedarf, den das Gebäude im Jahr pro Quadratmeter Wohnfläche für Heizung und Warmwasser benötigt. Er legt auch die Energieeffizienzklasse des Gebäudes fest.

  • Gebäude, die zum Beispiel jährlich mehr als 250 kWh (Kilowattstunden) pro Quadratmeter Wohnfläche für Beheizung und Warmwasser verbrauchen, erhalten die schlechteste Energieeffizienzklasse „H“.
  • Topmoderne Wohngebäude mit weniger als 30 kWh Jahresverbrauch pro Quadratmeter sind mit der Bestbewertung „A+“ ausgezeichnet.
Energieausweis Denkmalschutz: Farbige Bandtachos
Der Energieausweis stellt die Energieeffizienzklasse eines Gebäudes mit Hilfe farbiger Bandtachos dar.

Weitere Informationen zu den Angaben im Energieausweis und deren Einordnung finden Sie in unserem Beitrag „Energieausweis Werte". 

Energieausweis bei Denkmalschutz nicht nötig

Wenn ein Gebäude unter Denkmalschutz steht, greift die Energieausweis-Pflicht gemäß § 79 Absatz 4 GEG allerdings nicht. Dann muss der Eigentümer beim Verkauf oder bei einer neuen Vermietung keinen Energieausweis vorzeigen. Auch für Häuser in einem denkmalgeschützten Ensemble gibt es keine Ausweispflicht. Das bedeutet: Wer sich für ein Baudenkmal interessiert, muss auf die Informationen über Heizkosten und Klimabilanz leider verzichten.

Das GEG (früher EnEV) ist nicht nur die rechtliche Grundlage für den Energieausweis, es soll auch Anreize schaffen, um den gesamten Gebäudebestand in Deutschland energetisch zu verbessern. Denn Heizung und Warmwasser tragen in Deutschland zu einem sehr großen Anteil zum Kohlendioxidausstoß bei. Dieser Anteil muss sinken, wenn Deutschland seine international vereinbarten Klimaziele einhalten will. Darum ist die Energieeffizienz von Gebäuden so wichtig. Und deshalb regelt das GEG (wie früher die EnEV) auch, welche Eigentümer von älteren Häusern zum Beispiel Dach- und Kellerdämmung nachrüsten müssen.

CO2-Ausstoß verschiedener Heizungsarten
Auch wenn das GEG und die Energieausweis-Pflicht bei Denkmalschutz nicht greifen: Mit einem modernen Brennwertgerät oder gar einer umweltfreundlichen Heizung senken Sie den Kohlendioxidausstoß maßgeblich.

Bei Baudenkmälern sind diese Nachrüstmöglichkeiten aber sehr eingeschränkt. Schließlich soll das äußere Erscheinungsbild der Gebäude und Ensembles erhalten bleiben. Eine Dämmung, hinter der die alte Fassade des Gebäudes verschwindet, ist hier ausgeschlossen. Baudenkmäler unterliegen daher nicht den Vorschriften des GEG (ehemals EnEV) und darum sieht der Gesetzgeber bei Denkmalschutz keine Energieausweis-Pflicht vor.

Energieeffizienz von Wohngebäuden trotz Denkmalschutz verbessern

Obwohl bei Häusern mit Denkmalschutz der Energieausweis entfällt, können Eigentümer durch eine Sanierung eine Menge tun, um den energetischen Zustand des Baudenkmals zu verbessern. Eine Dachdämmung ist in aller Regel problemlos möglich. Denn weder eine Zwischensparrendämmung noch eine Dämmung der obersten Geschossdecke ist von außen zu sehen. Diese Art der Dämmung kann daher die Energieverluste auch bei Denkmalschutz erheblich reduzieren. Genauso können Sie die Kellerdecke im Gebäude dämmen, wenn der Keller nicht beheizt ist. Auch das spart kräftig Energiekosten ein und reduziert die Treibhausgasemissionen.

Außendämmung kommt nicht infrage

Eine Dämmung außen an der Fassade steht bei Baudenkmälern nicht zur Debatte. Aber die alten dicken Mauern verlieren sowieso weniger Wärme als beispielsweise Betonfassaden aus den 1970er-Jahren.

Alternativ kann der Eigentümer zu einer Innendämmung greifen. Diese Innendämmungen sind aber aufwendig und bergen Gefahren. Sind sie nicht fachgerecht ausgeführt, droht Schimmelbefall. Umgekehrt kann es bei von Schimmel befallenen Baudenkmälern durchaus sinnvoll sein, diesen mit einer fachgerechten Innendämmung zu vermeiden. Grundsätzlich sollten Sie die Kosten und den Nutzen sorgsam abwägen und die Risiken im Blick behalten.

Aus Denkmalschutz-Sicht wird es bei den Fenstern schwierig. Nicht alle Denkmalschutzämter erlauben es, die alte Einfachverglasung eines Gebäudes durch Isolierglas zu ersetzen. Hier können Gläser mit speziellen Wärmedämmbeschichtungen bei der energetischen Sanierung helfen.

Regionale Anforderungen beim Denkmalschutz beachten

  • Generell gilt: Denkmalschutz ist Ländersache.

  • Daher kann es von Ort zu Ort in Deutschland unterschiedliche Anforderungen, Pflichten und Ausnahmen geben.

  • Wer also eine energetische Sanierung an seinem Baudenkmal plant, sollte in jedem Fall alle Vorhaben mit der Denkmalschutzbehörde absprechen.

Heizungsmodernisierung bei Denkmalschutz unproblematisch

Wesentlich einfacher und meist kostengünstiger ist es, im Gebäude die Heiztechnik zu modernisieren, anstatt bauliche Veränderungen beziehungsweise Sanierungen vorzunehmen. Mit dem Austausch eines alten, ineffizienten Heizkessels gegen eine Wärmepumpe lässt sich eine Menge Heizenergie einsparen. Auch der Einbau einer Solarthermieanlage ist aus Denkmalschutz-Sicht eine Option. Lassen Sie die Details, zum Beispiel welche Wärmepumpe Arten überhaupt für Sie infrage kommen, am besten von einem Fachmann beurteilen.

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Solarwärme oder Solarstrom sind oft möglich

Auch eine dezentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung kann die Energieeffizienz eines Baudenkmals verbessern, ohne am Denkmalschutz scheitern zu müssen. Problematisch wird es allerdings mit einer Solaranlage. Auf der sichtbaren Seite eines denkmalgeschützten Hauses erlauben nicht alle Denkmalschutzbehörden Photovoltaik- oder Solarthermie-Panels. Auf der von der Straße abgewandten Seite erhalten Sie als Eigentümer aber in der Regel die Genehmigung. Auch hier gilt: Je eher Sie bei der Planung einer Solaranlage die Denkmalschutzbehörde kontaktieren, desto besser.

Bauliche Maßnahmen mit neuer Heiztechnik verbinden

Auch wenn der Gesetzgeber bei Denkmalschutz keine Ausstellung eines Energieausweises fordert und das GEG nicht greift, können Eigentümer von solchen Wohngebäuden eine Menge für die Energieeffizienz tun. Das ist gut für den Klimaschutz und spart auf lange Sicht reichlich Heizkosten ein. Dabei sollten Sie in erster Linie daran denken, die Heizung zu modernisieren. Zu einem optimalen Ergebnis führt aber eine ganzheitliche Betrachtung, die bauliche Verbesserungen mit einer abgestimmten neuen Heiztechnik verbindet.

Jens-Peter Meyer,
Dr. rer. nat.

Über den Autor

Dr. Jens-Peter Meyer schreibt freiberuflich seit dem Jahr 2000 über Heizungsthemen. Sein journalistischer Schwerpunkt liegt auf erneuerbaren Energien in der Wärmetechnik – speziell in Solarwärmesysteme, Wärmepumpen und Holzheizungen.

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