Energieausweis: Auf die Gültigkeit achten

Ein gültiger Energieausweis zeigt, wie es um den energetischen Zustand eines Gebäudes bestellt ist. Viele Energieausweise aus der Einführungszeit sind mittlerweile bereits abgelaufen. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten alle Vermieter und Verkäufer von Immobilien überprüfen, ob ihr Energieausweis noch Gültigkeit besitzt.

Inhaltsverzeichnis

  1. Endenergiebedarf beschreibt energetischen Zustand des Wohngebäudes
  2. Umfassende Pflicht seit dem Jahr 2009
  3. Den richtigen Sachverständigen finden
  4. Wahl zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis
Energieausweis Gültigkeit: Mann mit Terminplaner und Smartphone

Endenergiebedarf beschreibt energetischen Zustand des Wohngebäudes

Der Gesetzgeber hat den Energieausweis eingeführt, um Käufern und Mietern einer Immobilie bei der Entscheidung behilflich zu sein. Schließlich fallen bei einem Haus in einem schlechten energetischen Zustand hohe Energiekosten für das Heizen an. Zudem emittieren solche Wohngebäude viel Kohlendioxid in die Atmosphäre und tragen damit zur Erderwärmung bei.

Die Werte im Energieausweis geben den jährlichen Endenergiebedarf eines Hauses in kWh pro Quadratmeter Wohnfläche an. Sehr alte, ungedämmte Gebäude können mehr als 250 kWh pro Quadratmeter benötigen. Moderne Niedrigstenergiehäuser brauchen nur noch ein Zehntel davon. Und es gibt heute sogar die sogenannten Plusenergiehäuser, die mehr Energie erzeugen als sie verbrauchen.

Energieausweiswerte: Farbiges Bandtacho Grafik
Der Energieausweis stellt die Energieeffizienzklasse eines Gebäudes mithilfe farbiger Bandtachos dar.

Umfassende Pflicht seit dem Jahr 2009

Die gesetzliche Grundlage für die Energieausweise war in der Vergangenheit die Energieeinsparverordnung (EnEV), die erstmals 2002 in Kraft trat. 2020 hat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die EnEV abgelöst. Damals mussten nur Neubauten und sanierte Gebäude so einen Ausweis haben. Eine Dauer für die Gültigkeit des Energieausweises war in der ersten Fassung der Energieeinsparverordnung nicht vorgesehen.

Seit der Änderung der EnEV im Jahr 2007 ist der Energieausweis schrittweise in den Jahren 2008 und 2009 für sämtliche Wohngebäude zur Pflicht geworden. Seit 2009 unterliegen auch Gewerbegebäude einer Energieausweis-Pflicht. Ausgenommen sind nur sehr kleine Gebäude, Ferienhäuser und Baudenkmäler. Seither gilt: Ein Energieausweis hat nur zehn Jahre Gültigkeit.

Seit 2014 gibt es die Energieeffizienzklasse

In der Anpassung der Energieeinsparverordnung im Jahr 2014 hat der Gesetzgeber die Anforderungen an Energieausweise nochmals ausgeweitet. Seither muss – wie bei Kühlschränken oder Waschmaschinen – die Energieeffizienzklasse des Gebäudes aus dem Ausweis hervorgehen.

Ein Gebäude mit einem jährlichen Endenergiebedarf von mehr als 250 kWh pro Quadratmeter erhält die schlechteste Kategorie „H“. Ein Niedrigstenergiehaus mit weniger als 30 kWh pro Quadratmeter und Jahr ist mit „A+“ gekennzeichnet. Alle anderen Haustypen reihen sich dazwischen ein.

Energieausweis lesen: Energieeffizienz von Wohngebäuden Grafik
Werte, welche vor dem 1.5.2014 im grünen Bereich lagen, können sich nun schon im gelben Bereich befinden.

Seit der Änderung enthalten Energieausweise außerdem Hinweise zur Verbesserung des energetischen Zustandes. Und: Mussten Verkäufer und Vermieter ihn zuvor nur auf Verlangen vorzeigen, müssen sie ihn jetzt potenziellen Kunden ungefragt zur Verfügung stellen. Bei Besichtigungen von Mietwohnungen reicht ein Aushang des Energieausweises. In Anzeigen müssen nun die jährlichen Endenergiebedarfswerte und die Energieeffizienzklasse stehen.

Außerdem müssen die sachverständigen Aussteller alle Energieausweise beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registrieren. Diese Institution überprüft dann Stichproben der registrierten Energieausweise.

Energieausweise verlieren nach 10 Jahren Gültigkeit

  • Wenn der Energieausweis nicht mehr gültig ist, müssen sich Vermieter und Verkäufer von Immobilien einen neuen Ausweis besorgen.

  • Das betrifft mittlerweile einen großen Personenkreis, weil jetzt sehr viele Ausweise aus den Anfangsjahren bereits abgelaufen sind.

Den richtigen Sachverständigen finden

Die Gültigkeit Ihres Energieausweises ist abgelaufen und Sie benötigen einen neuen Energieausweis? Zunächst müssen Sie einen Sachverständigen finden, der diesen auch ausstellen darf. Das sind dem GEG zufolge nur Experten mit speziellen Aus- oder Weiterbildungen und Berufspraxis – in der Regel Energieberater, Bauingenieure, Architekten oder auch Handwerker. Beachten Sie allerdings, dass es dafür kein amtliches Zertifikat gibt.

Deshalb empfiehlt die Verbraucherzentrale, sich eine schriftliche Bestätigung vom Aussteller einzuholen. Diese bekräftigt, dass er dazu berechtigt ist, einen Energieausweis zu erstellen. Fragen Sie nach den Erfahrungen und der Anzahl der bereits ausgestellten Energieausweise. Achten Sie zudem darauf, dass der Aussteller des Ausweises eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Diese greift, wenn ein fehlerhafter Energieausweis zu Folgekosten führt.

Wahl zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis

Im nächsten Schritt müssen Sie sich für einen Energieausweis entscheiden. Denn der Gesetzgeber hat zwei verschiedene Arten an Ausweisen festgelegt: Sie können zwischen einem Bedarfsausweis und einem Verbrauchsausweis wählen. Keine Wahlfreiheit haben Sie, wenn Ihr Gebäude weniger als fünf Wohnungen enthält und Sie den Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt haben. Dann müssen Sie einen Bedarfsausweis erstellen lassen.

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Bedarfsausweis kostet mehr

Beim Bedarfsausweis ermittelt der Sachverständige den realen Zustand des Hauses. Er berücksichtigt die Dämmung von Dach, Keller und Wänden. Auch die Dämmeigenschaften der Fenster und das Heizsystem fließen in die Berechnung des Endenergiebedarfs ein. Der Bedarfsausweis ermittelt also einen theoretischen Wert, der unabhängig vom Nutzerverhalten ist.

Am besten ist es, wenn der Sachverständige bei Ihnen vor Ort das Gebäude begutachtet. Dann kann er den Zustand genau betrachten und später konkrete Vorschläge zur Verbesserung des energetischen Zustands Ihres Hauses unterbreiten. Ein Vor-Ort-Termin ist natürlich für den Sachverständigen aufwendig. Dementsprechend kostet ein Bedarfsausweis zwischen 300 und 500 Euro.

Günstiger wird es, wenn Sie den Bedarfsausweis online bestellen. Dann geben Sie selbst alle relevanten Informationen ein. Das setzt also voraus, dass Sie als Eigentümer gut über Ihr Gebäude Bescheid wissen.

Verbrauchsausweis: Günstig, aber mit beschränkter Aussagekraft

Beim Verbrauchsausweis legt der Sachverständige die tatsächlichen Verbräuche für Heizung und Warmwasser aus der Vergangenheit zugrunde. Sie müssen nur die Abrechnungen aus den vergangenen drei Jahren und die Grundrisse des Gebäudes vorlegen. Die Berechnung des jährlichen Endenergiebedarfes pro Quadratmeter ist dann nur ein einfacher Dreisatz. Daher kostet der Verbrauchsausweis auch nur zwischen 50 und 100 Euro. Online sind sogar noch günstigere Angebote zu finden.

Doch Vorsicht:

  • Es ist nicht einfach, online zwischen seriösen und unseriösen Anbietern zu unterscheiden.

  • Generell ist der Verbrauchsausweis weniger aussagekräftig als der Bedarfsausweis.

  • Denn wenn der vorherige Eigentümer oder Mieter extrem sparsam oder besonders verschwenderisch war, sagt der Wert im Energieausweis nichts über die zu erwartenden Kosten für die neuen Bewohner aus.

Gültigkeit des Energieausweises regelmäßig überprüfen

Alle Verkäufer und Vermieter von Immobilien benötigen einen gültigen Energieausweis. Sonst drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro. Daher sollten alle betroffenen Personen regelmäßig die Gültigkeit ihres Energieausweises überprüfen. Ist die Gültigkeit abgelaufen, wird es Zeit, einen neuen Energieausweis ausstellen zu lassen.

Jens-Peter Meyer,
Dr. rer. nat.

Über den Autor

Dr. Jens-Peter Meyer schreibt freiberuflich seit dem Jahr 2000 über Heizungsthemen. Sein journalistischer Schwerpunkt liegt auf erneuerbaren Energien in der Wärmetechnik – speziell in Solarwärmesysteme, Wärmepumpen und Holzheizungen.

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