Nach den Erhebungen des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks waren 2022 in Deutschland über 4,2 Millionen Ölheizungen in Betrieb. Etwa 66% davon waren älter als 20 Jahre.1 Diese Anlagen entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik und verursachen hohe Kosten. Eine neue Ölheizung mit Brennwerttechnik – oder weitere moderne Alternativen – arbeiten wesentlich umweltfreundlicher, effizienter und kostensparender. Wir zeigen Ihnen, warum das so ist und worauf Sie bei einem neuen Heizsystem achten sollten.
Neue Ölheizung: Kosten, Vor- und Nachteile, Vorschriften sowie Alternativen

Wie sinnvoll ist eine neue Ölheizung?
Der Betrieb alter Heizungen stellt Hausbesitzer häufig vor Probleme. Ein Heizkessel gilt bereits nach etwa 15 Jahren als technisch veraltet und ineffizient. Steigende Brennstoffpreise und die geringe Effizienz führen zu hohen Heizkosten. In die Jahre gekommene Heizsysteme arbeiten nicht zuverlässig, sind störanfällig und erfordern unter Umständen häufige Reparaturen. Fossile Brennstoffe belasten zudem die Umwelt durch einen hohen CO2-Ausstoß.
Wenn Sie eine ältere Öl- oder Gasheizung besitzen, sind Sie möglicherweise von der Austauschpflicht betroffen. Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt der Gesetzgeber vor, dass Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden müssen.
Moderne Heizungen sind deutlich effizienter, sparsamer und klimafreundlicher. Der Umstieg auf eine neue Ölheizung mit Brennwerttechnik ist daher eine Option, aber im Hinblick auf die Zukunftsfähigkeit und die steigende Preisentwicklung von Heizöl wenig sinnvoll. Zudem müssen Sie stets die Vorgaben des GEG beachten. Während im Neubau eigenständige Öl-Heizungen gar nicht mehr verbaut werden, müssen Sie im Bestand auf gewisse Anteile von Biöl achten. Eine bessere Alternative stellen entsprechend zukunftssichere erneuerbare Energien wie die Wärmepumpe dar. Wir raten Ihnen: Warten Sie nicht zu lange mit dem Austausch – einen Ausfall Ihrer alten Ölheizung in der Heizperiode sollten Sie in Ihrem Interesse vermeiden.
Betrifft die Austauschpflicht auch neue Ölheizungen?
Nach dem § 72 GEG besteht eine Austauschpflicht für Heizungsanlagen, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen, also Gas oder Öl, heizen und vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden. Später installierte Heizkessel dürfen Sie nach Ablauf von 30 Jahren nicht mehr betreiben. Wenn Ihre Ölheizung bereits mit der Brennwert- oder Niedertemperaturtechnik arbeitet, sind Sie davon nicht betroffen.
4 bis 20 Liter/Quadratmeter/Jahr
Alternativen zur Ölheizung
Wir stellen Ihnen die besten Alternativen zur Ölheizung in der Übersicht vor: