Als Heizperiode wird üblicherweise der Zeitraum zwischen dem 1. Oktober und dem 30. April bezeichnet. In unserem Ratgeber erläutern wir die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um den Betrieb der Heizung in den verschiedenen Jahreszeiten. Wir gehen detailliert auf die Rechte und Heizpflichten von Vermietern und Mietern ein. Darüber hinaus lesen Sie hier praktische Tipps rund um die jährliche Wartung der Heizungsanlage.
Heizperiode: Wichtige Informationen für Vermieter und Mieter

Vielen Mietern und Vermietern ist nicht bewusst, was es mit der Heizperiode eigentlich genau auf sich hat und welche Rechte und Pflichten sich daraus ergeben. Während der Vermieter an einem möglichst wirtschaftlichen Betrieb seiner Heizung interessiert ist, stehen für den Mieter der Wohnkomfort und die Behaglichkeit in der kalten Jahreszeit im Vordergrund.
Rechtliche Grundlagen zum Thema Heizperiode
Anders als oft angenommen, existiert zur Dauer der Heizperiode keine gesetzliche Regelung. Die Festlegung einer Heizperiode ist vielmehr Gegenstand des Mietrechts und wird daher üblicherweise zwischen Mieter und Vermieter im Mietvertrag festgehalten. Wenn eine solche Vereinbarung im Vertrag nicht besteht, wird normalerweise die Zeitspanne vom 1. Oktober bis zum 30. April des Folgejahres als Heizperiode betrachtet.
In diesem Zeitraum hat der Vermieter sicherzustellen, dass genügend Heizleistung zum Erreichen bestimmter Mindesttemperaturen bereitsteht. Je nach klimatischen Bedingungen kann es jedoch durchaus vorkommen, dass die Heizperiode ausgedehnt wird oder die Heizpflicht vorübergehend auch im Sommer greift. Auf diese Bedingungen gehen wir im Abschnitt „Pflichten des Vermieters außerhalb der Heizperiode“ ein.
Pflichten des Vermieters
Grundsätzlich gilt: Der Vermieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die im Gebäude installierte Heizung genug Heizleistung bereitstellt, um eine angenehme und angemessene Raumtemperatur im Wohnbereich des Mieters zu ermöglichen. Während die Pflichten des Vermieters innerhalb der Heizperiode relativ klar geregelt sind, findet man zu den Vorgaben außerhalb der Heizperiode verschiedene Urteile in der Rechtsprechung.
Pflichten des Vermieters innerhalb der Heizperiode
Die Pflichten des Vermieters in der Heizperiode beziehen sich insbesondere auf die Gewährleistung, dass bestimmte Mindesttemperaturen in der Wohnung eingehalten werden können. Diese Mindesttemperaturen sind nicht klar definiert und von Bundesland zu Bundesland liegen verschiedene Gerichtsurteile zu der Thematik vor. Dennoch können sich Mieter und Vermieter an den folgenden Richtwerten orientieren:
Richtwerte Mindesttemperaturen tagsüber
Wohn-, Schlaf- und Aufenthaltsräume sowie Küche: zirka 20°C
Badezimmer: zirka 22°C
Flure und Eingangsbereiche: zirka 15°C