Bei der Verbrennung von Heizöl, Gas oder Biomasse entstehen Hitze und schädliche Verbrennungsabgase. Gerät der Betrieb außer Kontrolle, drohen schwere Folgen für Mensch und Umwelt. Die Feuerungsverordnung soll die Installation und den Betrieb der Heizgeräte so gestalten, dass die Risiken zu jeder Zeit beherrschbar bleiben. Die Feuerungsverordnung erfasst nicht nur konventionelle Verbrennungstechnik, sondern auch Blockheizkraftwerke und Wärmepumpen. In diesem Beitrag haben wir für Sie alles Wissenswerte rund um die Feuerungsverordnung zusammengefasst.
Feuerungsverordnung: Welche Vorschriften gibt es?

Zweck der Feuerungsverordnung
Viele Menschen beschäftigen sich nur einmal mit der für ihren Wohnort gültigen Feuerungsverordnung – nämlich dann, wenn sie die Integration Ihrer Heizungsanlage in das Wohnhaus planen. Das Regelwerk heißt offiziell „Verordnung über Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung“ (kurz FeuV oder FeuVo). Doch auch wer die bestehende Heizung seines Bestandsgebäudes austauscht oder seiner Küche einen neuen Herd spendiert, sollte sich mit den Bestimmungen auseinandersetzen.
Die Feuerungsverordnung dürfen Sie selbst dann nicht ganz aus den Augen verlieren, wenn das Heizgerät bereits läuft. Denn nachträgliche Veränderungen an der Anlage und vor allem am Aufstellraum, die nicht der Feuerungsverordnung entsprechen, können zur Gefahr für die Immobilie, ihre Bewohner und die umliegende Natur werden.
So ist eine unzureichende Verbrennungsluftversorgung der Heizung durch nachträglich abgedichtete Fenster oder verschlossene Lüftungsgitter einer der Hauptgründe für Kohlenmonoxid-Vergiftungen im eigenen Haus.1 Das giftige Gas kann sich freisetzen, wenn Sauerstoffmangel den Verbrennungsprozess stört. Doch eine mangelnde Verbrennungsluftversorgung ist nur einer der Risikobereiche beim Betrieb von Heizungen.
Anwendungsbereich der Feuerungsverordnung
Damit eine Heizung in den Geltungsbereich der Feuerungsverordnung fällt, muss sie nicht zwingend auf einem herkömmlichen Verbrennungsprozess basieren – das zeigt die Geräteaufstellung:
Wärmepumpe
Blockheizkraftwerk
Ölheizung
Gasheizung
Holzheizung (Scheitholz, Pellets, Hackschnitzel)
Kamin
Ofen
Die Feuerungsverordnung erfasst jedoch nicht die heute noch selten eingesetzte Brennstoffzellenheizung. Das Regelwerk bezieht sich übrigens nicht nur auf Wärmeerzeuger, die für Raumwärme und Warmwasser sorgen, sondern auch auf gasbetriebene Küchenherde.
Zentrale Bestimmungen der Feuerungsverordnung
Naturgemäß sind viele der verbrennungsspezifischen Regelungen auf die in Ein- und Zweifamilienhäusern üblichen Wärmepumpen mit elektrisch betriebenem Verdichter nicht anwendbar. Die Feuerungsverordnung bezieht sich in solchen Fällen ausschließlich auf Feuerstätten.