Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt fest, dass alle Häuser in Deutschland, die zur Vermietung oder zum Verkauf stehen, einen Energieausweis haben müssen. Bei denkmalgeschützten Häusern sieht es mit dieser Pflicht jedoch etwas anders aus. Lesen Sie hier, wie es um das Thema Energieausweis bei Denkmalschutz steht – und was Sie für die Energieeffizienz tun können.
Energieausweis Pflicht bei Denkmalschutz?

Informationen zum Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser
Durch den Energieausweis erhalten die potenziellen Käufer oder Mieter von Immobilien Hinweise über den energetischen Zustand eines Gebäudes. So wissen die Interessenten, welche Heizkosten auf sie zukommen und wie gut ihre gewünschte Immobilie in der Klimabilanz abschneidet.
Der Energieausweis enthält genauer gesagt den Endenergiebedarf, den das Gebäude im Jahr pro Quadratmeter Wohnfläche für Heizung und Warmwasser benötigt. Er legt auch die Energieeffizienzklasse des Gebäudes fest.
Gebäude, die zum Beispiel jährlich mehr als 250 kWh (Kilowattstunden) pro Quadratmeter Wohnfläche für Beheizung und Warmwasser verbrauchen, erhalten die schlechteste Energieeffizienzklasse „H“.
Topmoderne Wohngebäude mit weniger als 30 kWh Jahresverbrauch pro Quadratmeter sind mit der Bestbewertung „A+“ ausgezeichnet.

Weitere Informationen zu den Angaben im Energieausweis und deren Einordnung finden Sie in unserem Beitrag „Energieausweis Werte".
Bei Baudenkmälern sind diese Nachrüstmöglichkeiten aber sehr eingeschränkt. Schließlich soll das äußere Erscheinungsbild der Gebäude und Ensembles erhalten bleiben. Eine Dämmung, hinter der die alte Fassade des Gebäudes verschwindet, ist hier ausgeschlossen. Baudenkmäler unterliegen daher nicht den Vorschriften des GEG (ehemals EnEV) und darum sieht der Gesetzgeber bei Denkmalschutz keine Energieausweis-Pflicht vor.