Viele Eigenheimbesitzer sind unsicher, ob sie verpflichtet sind, ihre Heizungsanlage mit einem Notschalter zu versehen und wenn ja, wie ein solcher auszuführen ist. Schuld an dieser Unsicherheit ist die Tatsache, dass es zwei verschiedene Arten von Heizungsnotschaltern gibt, die mitunter vertauscht werden. Die Grundidee ist jedoch dieselbe: Bei Bedarf sollen bestimmte Komponenten der Heizung zuverlässig vom Strom getrennt werden. Wir sagen Ihnen, ob Sie einen solchen Schalter benötigen.
Heizungsnotschalter: Ist er sinnvoll oder überflüssig?

Heizungsnotschalter und Wartungsschalter
Privatleute stellen sich oft die Frage, ob die Heizung in ihrem Keller mit einem Schutzschalter im Zählerschrank ausreichend geschützt ist. In den allermeisten Fällen ist diese Frage zu bejahen. Der Einsatz eines solchen Schalters ist für jede Feuerungsanlage vorgeschrieben, die feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe verwertet.
Bedienen Sie diesen Wartungsschalter, werden alle elektrischen Komponenten des Brenners vom Stromnetz getrennt. Damit erfüllen Sie die Anforderung der VDE 0116, Abschnitt 6.1 nach einer Freischalteinrichtung für die folgenden Situationen:
Wartungsschalter ist für folgende Situationen
Reinigungs- und Wartungsarbeiten
Reparaturarbeiten
Längere Stillstandszeiten
Der Heizungsnotschalter ist dagegen etwas anderes: Dieser sollte wirklich nur im Notfall bedient werden. Solch ein Notfall liegt vor, wenn unverbrauchter Brennstoff in der Heizung einen Brand auslösen könnte oder wenn Brennstoff aus einer undichten Leitung austritt. Neben der Abschaltung des Brenners geht es hier auch darum, die Fördereinrichtung des Brennstoffes und dessen elektrische Vorwärmung abzudrehen.
Weitere Anlagenteile wie die Umwälzpumpe müssen in aller Regel nicht deaktiviert werden. Endgültig bewerten kann dies jedoch nur ein Fachmann. Haben Sie den Heizungsnotschalter einmal bedient, kann es sein, dass die Heizung sich nicht ohne Weiteres wieder starten lässt. Dann hilft oft nur die Zurücksetzung durch einen Heizungsbauer.
Wann Sie einen Heizungsnotschalter benötigen
Nach Abschnitt 6.1 der VDE-Norm 0116 erfordert jede Feuerungsanlage die Installation eines Wartungsschalters, mit dem die gesamte elektrische Ausrüstung des Brenners stromlos geschaltet werden kann.
Abschnitt 7.2 legt fest, dass erst eine Öl- oder Gasheizung mit einer Heizleistung von über 50 kW einen erweiterten Schutz erfordert.
Solche Anlagen finden Sie vor allem in öffentlichen Gebäuden und Gewerbeimmobilien.
Nur die wenigsten in Einfamilienhäusern installierten Heizungsanlagen übertreffen eine Heizleistung von 20 kW.