Das Wohnzimmer braucht einen Tapetenwechsel, der Heizkessel soll ausgetauscht oder im Kinderzimmer der Bodenbelag erneuert werden? Dann ist es Zeit für einen Handwerker, der diese Arbeiten schnell und zuverlässig erledigt. Was viele nicht wissen: Der Staat hilft mit, denn Handwerkerrechnungen können Sie steuerlich geltend machen. Welche Leistungen das genau sind und wie Sie Handwerkerleistungen in der Steuererklärung berücksichtigen, das erfahren Sie hier.
Für Ihre Steuererklärung: Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen

Handwerkerleistungen steuerlich absetzen: Die Voraussetzungen
Um Handwerkerleistungen in der Steuererklärung berücksichtigen zu können, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein.
1. Es muss sich um eine selbst genutzte Immobilie handeln
Handwerkerleistungen können nur von der Steuer abgesetzt werden, wenn die Arbeiten am eigenen Haus und dem dazugehörenden Grundstück oder in einer selbst genutzten Eigentumswohnung vorgenommen werden. Darunter fallen auch Wochenendhäuser, eine Ferienwohnung oder eine Zweitwohnung. Wird die Wohnung zeitweilig von Familienmitgliedern, zum Beispiel von den Kindern, genutzt, gilt das auch als selbst genutzte Immobilie.
Die Steuererleichterung gilt für Renovierungsarbeiten sowie die Wiederherstellung und Verschönerung der Immobilie einschließlich der Haushalts- und Elektrogeräte, wie Wasch- oder Geschirrspülmaschine. Selbst die Kosten für den Schornsteinfeger können Sie als Handwerkerleistungen in der Steuererklärung aufführen.
Auch Vermieter können sogenannte Erhaltungsaufwendungen steuerlich absetzen: Also alle Reparaturen und Renovierungen zur Erneuerung vorhandener Teile oder Anlagen. Egal ob von neuen Fenstern oder nur von einem alten Abflussrohr die Rede ist: Sämtliche Spesen können Vermieter als „Werbungskosten“ entweder im selben Jahr oder auf mehrere Jahre verteilt (maximal fünf) in die Steuererklärung eintragen.
Ausnahme: Wenn die Renovierungskosten in den ersten drei Jahren nach Hauskauf die 15% des Kaufpreises übersteigen, zählen diese noch zu den Anschaffungskosten.
Praxistipp: Kosten für Schornsteinfeger
Seit November 2015 haben Sie die Möglichkeit, die kompletten Kosten für den Schornsteinfeger steuerlich geltend zu machen.
Die Finanzämter sind verpflichtet, diese Arbeitskosten als Handwerkerleistungen anzuerkennen.
Lesen Sie hier mehr zur Pflicht der Feuerstättenschau durch einen Schornsteinfeger.