Wer den Energieverbrauch in Deutschland betrachtet, stellt fest: Der Gebäudebereich macht fast 40% des Primärenergieverbrauchs aus.1 Mit einer energetischen Sanierung können Hausbesitzer extrem viel Energie einsparen und ihre Haushaltskasse deutlich entlasten. In diesem Artikel haben wir alles über die Hintergründe zu energetischer Sanierung, Pflicht und Umfang zusammengestellt.
Wann die energetische Sanierung Pflicht ist und was Sie genau tun müssen

Grundlage der Sanierungspflichten: Das GEG
Die Grundlage für die Reduzierung des Energieverbrauchs liefert das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es gilt für nahezu alle Gebäude. Seine Vorgaben beziehen sich auf die Klima- und Heiztechnik, die Wärmedämmung von Gebäuden sowie die verpflichtende Einbindung erneuerbarer Energiequellen. Das GEG ist ein wichtiger Bestandteil der Klima- und Energiepolitik der Bundesrepublik.
Das GEG liefert Bauherren bautechnische Standardanforderungen, die zu einer effizienten Nutzung von Energie beitragen. Es gilt vor allem für Wohngebäude, aber auch für industriell genutzte Immobilien. Zugleich wird für Hausbesitzer in bestimmten Fällen die energetische Sanierung Pflicht.
Prinzipien des GEG
Ein wichtiger Teil des Gebäudeenergiegesetzes sind die energetischen Bestimmungen für den Neubau. Ziel des Gesetzgebers ist es, insbesondere den Primärenergiebedarf für das Heizen und die Warmwasserbereitung zu senken. Um die Primärenergie zu ermitteln, werden sowohl die Endenergie als auch die verwendeten Energieträger berücksichtigt: Bei der Endenergie handelt es sich um die Energie, die dem Haus zugeführt wird. Für die Bewertung der Energieträger spielt es eine Rolle, wie sie sich auf die Umwelt auswirken. Hier sind zum Beispiel die CO2-Emissionen relevant.
Darum geht es im GEG
Energiebilanz: Wenn im Rahmen des GEG die Energiebilanz eines Gebäudes berechnet wird, sind erneuerbare Energien im Vorteil gegenüber fossilen Brennstoffen. Die Berechnung der Energiebilanz berücksichtigt jedoch nicht nur die Raumheizung, sondern bezieht auch den Energiebedarf für Kühlung sowie Warmwasserbereitung und Lüftungsanlagen mit ein. Darüber hinaus wird die gesamte Energie, die für die Anlage benötigt wird, in die Bilanz aufgenommen.
Richtlinien: Das GEG legt nicht nur Richtwerte für die Energiebilanz fest, sondern definiert auch, wie luftdicht Häuser sein müssen und wie Wärmebrücken reduziert werden können.
Mit dem GEG ist das sogenannte Niedrigstenergiegebäude zum Baustandard geworden: Alle Gebäude müssen nach diesem Standard gebaut werden. Niedrigstenergiehäuser haben eine hohe Gesamtenergieeffizienz und benötigen nur sehr wenig Endenergie, die dann ohnehin überwiegend mit erneuerbaren Energiequellen erzeugt werden soll.
Jeder Neubau mindestens den Effizienzstandard 55 erfüllen. Diese Regelung schließt den Einbau von Gas-Hybridheizungen aus. Alle verwendeten Bauteile müssen die festgelegten Anforderungen (U-Werte) einhalten.
In diesen Fällen wird die energetische Sanierung Pflicht:
Hauseigentümer müssen nicht sanieren, wenn sie seit Anfang 2002 selbst in dem Haus leben.