Rund die Hälfte des Endenergieverbrauchs in Deutschland entfällt auf den Wärmebedarf. Diese Zahlen verdeutlichen, wie wichtig das Thema Heizen und Energieverbrauch ist. Kein Wunder, dass der Gesetzgeber vor dem Hintergrund der Klimaerwärmung durch finanzielle Förderung versucht, die Effizienz von Heizungsanlagen und den Einsatz von erneuerbaren Energien zu steigern. Wir geben einen Überblick über die verschiedenen Fördermittel für die Heizung und wie Sie diese beantragen.
Fördermittel für die Heizung: Der große Überblick

Je effizienter eine Heizung arbeitet, desto weniger fossile Brennstoffe verbraucht sie und desto weniger klimaschädliches CO2 gibt sie in die Atmosphäre ab. Aus diesem Grund fördert der Staat den Austausch alter Heizungen. Der Fokus auf dem Weg zu mehr Umweltschutz ist die Förderung erneuerbarer Energien. Systeme, die hierauf zurückgreifen, verfügen über eine ausgereifte Technik und arbeiten dabei sehr wirtschaftlich – sei es eine effiziente Wärmepumpe oder Solarthermie. Insgesamt können Sie hier unter gewissen Umständen eine Unterstützung von bis zu 70% ergattern!
Insbesondere private Haushalte stehen beim Thema Fördermittel für die Heizung zumeist vor vielen Fragen. Um die Sache zu erleichtern, hat die Bundesregierung sämtliche Förderungen für Energieeffizienz in Gebäuden und das Heizen mit erneuerbaren Energien in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengefasst. Die BEG-Förderung umfasst die vier Teilbereiche BEG Einzelmaßnahmen, BEG Wohngebäude, BEG Nichtwohngebäude und BEG Klimafreundlicher Neubau.
Trotz dieser Vereinheitlichung ist die Vielzahl an Heizungsförderungen zunächst unübersichtlich. Damit Sie nicht den Durchblick verlieren, gehen wir in unserem Ratgeber auf die wichtigsten Fördermittel für die Heizung ein und erklären Ihnen, welche Sie nutzen können.
Die Fördermittel für die Heizung sind in verschiedene Kategorien eingeteilt und können bei der KfW (Einzelmaßnahmen im Bestand und Kredit zur Förderung von Effizienzhäusern) oder beim BAFA (Heizungsoptimierung und Anlagentechnik) beantragt werden.
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Diese Komponenten gelten nur in Bestandsgebäuden. Auf den Neubau gehen wir weiter unten im Kapitel „BEG-Fördermittel im Teilprogramm Wohngebäude“ näher ein.