Die Bundesregierung hat in ihrem Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen, CO2-Einsparungen bei Heizungen noch stärker mit Förderungen zu belohnen. Denn während der Ausstoß von Treibhausgasen bei der Stromerzeugung in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken ist, hat sich im Gebäudebereich bisher kaum etwas getan. Das Ziel ist es, dass auch hier immer mehr erneuerbare Energien zum Einsatz kommen. Von der neuen staatlichen Förderung profitieren aber auch effiziente Gasheizungen.
Staatliche Förderung für neue Gasheizung

Neuerungen der Förderung ab 2021
Um dem Ziel der CO2-Einsparungen näherzukommen, hat die Politik die Förderung im Jahr 2021 neu aufgestellt. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fasst sie sämtliche Förderprogramme für die Energieeffizienz von Gebäuden und das Heizen mit erneuerbaren Energien zusammen.
Generell gilt: Sie erhalten entweder einen Investitionszuschuss oder einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss. Anträge für den Investitionszuschuss bearbeitet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Zinsgünstige Kredite erhalten Sie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Diese letzte Form der Förderung für Ihre Heizung ist aber erst ab Mitte 2021 möglich.
Anstelle der BEG-Förderung können Sie die Kosten für die Modernisierung Ihrer Heizung auch von der Steuer absetzen. Finanziell gesehen gelten die BAFA- oder KfW-Förderung und Steuerabschreibung als gleichwertig. Der Vorteil der Steuerabschreibung ist, dass Sie zehn Jahre Zeit haben, die Modernisierung Ihrer Heizung abzuschließen und anschließend die Kosten bei der Steuer geltend zu machen. Wenn Sie also den Antragszeitraum für die Fördermittel vom BAFA oder von der KfW verpasst haben, können Sie sich auf diesem Wege Unterstützung holen.
Bedingungen für Gasheizungen bei staatlicher Förderung
Die BEG-Förderung Einzelmaßnahmen ist an Bedingungen geknüpft. So muss die Gasheizung eine jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz von mindestens 92% erreichen. Die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz ist eine Größe, die die Europäische Union in dem Effizienzlabel für Heizungen definiert hat. Sie gibt an, wie effizient die Umwandlung des Brennstoffes Gas in Wärme einschließlich aller Hilfsenergien tatsächlich ausfällt.
Außerdem muss die Gasheizung mit einer hybridfähigen Regelungstechnik ausgestattet sein, um die staatliche Förderung in Anspruch nehmen zu können. Zudem müssen die erneuerbaren Energien mindestens ein Viertel der Heizlast des Gebäudes abdecken. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Heizungsbauer einen hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage durchführt und die Heizkurve an Ihr Haus anpasst. Auch ein Wärmespeicher für die Einbindung der erneuerbaren Energien gehört zu den Voraussetzungen der Förderung.




