Die Auswirkungen des Klimapakets auf die Ölheizung: Bedeutet das ein Ölheizungs-Verbot?
Wie steht es um die Zukunft der Ölheizung? Das fragen sich viele nach den Ende 2019 beschlossenen Punkten für das Klimaprogramm. Lesen Sie hier, ob nun Ölheizungen verboten werden und was das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung für Ihre geplante Heizungsmodernisierung bedeutet. Wir klären zudem, ob es sich auch auf Ihre bestehende Ölheizung auswirkt und wie es um die staatliche Förderung steht.
Inhaltsverzeichnis
Die Hintergründe: Heizung & Klimaschutz
In Europa soll der Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 um mindestens 55% gegenüber 1990 reduziert werden1. Rund 35% des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland gehen auf das Konto der Beheizung und Warmwasserbereitung für Gebäude. Das verursacht rund 30% des CO2-Ausstoßes in Deutschland2.
Die Grafik zeigt, dass ganze 85,4% des persönlichen Energieverbrauchs im Haushalt für Raumwärme und Warmwasser aufgewendet werden. Eine effiziente Heizung hat daher eine erhebliche Wirkung, wenn es darum geht, CO2 zu reduzieren – aber auch Ihre persönlichen Energiekosten.
Was das Klimapaket für die Ölheizung bedeutet
Die Beschlüsse des Klimakabinetts wurden im September 2019 vorgestellt. Im Oktober wurde der Entwurf des Klimaschutzgesetzes offiziell verabschiedet, womit Deutschlands Klimaziele nun erstmals gesetzlich verbindlich festgehalten sind.
Der Beschluss beinhaltet konkrete Treibhausgas-Einsparziele für verschiedene Bereiche wie Verkehr, Wohnen sowie den Energiesektor. Ein wichtiger Aspekt, der betroffen ist: die Heizung in deutschen Haushalten. Das umfasst sowohl die Beheizung Ihrer Räume als auch die Bereitung von Warmwasser fürs Duschen zum Beispiel.
Da der Brennstoff Öl als besonders klimaschädlich gilt, steht die Ölheizung beim Klimapaket unter anderem im Fokus. Die konkreten Maßnahmen sollten für die meisten Eigenheimbesitzer, Bauherren und Co. jedoch keine Probleme darstellen. In Folgendem erklären wir, ob sich das Klimapaket auf Ihre geplante Heizungsmodernisierung auswirkt, ob Sie eine bestehende Ölheizung womöglich sogar ausbauen müssen und was sich in Sachen Heizungsförderung aufgrund des Klimaschutzprogramms geändert hat.
Was heißt das für Ihre Heizungsmodernisierung?
Bis Ende 2025 dürfen Hauseigentümer wie bisher ein neues Ölgerät einbauen. Planen Sie also in näherer Zukunft, Ihr Heizsystem zu modernisieren, steht diesem Vorhaben nichts im Wege. Besonders umwelt- und kostenschonend ist dabei die Wärmepumpe. Sie heizt ganzjährig zuverlässig und profitiert von attraktiven staatlichen Förderungen. Entscheiden Sie sich trotzdem gegen eine Wärmepumpe, kann auch der Einbau eines effizienten Brennwertgeräts einen Schritt nach vorne bedeuten. Ihre Heizung auf den neuesten Stand der Technik zu bringen, ist zudem nicht nur gut für die Umwelt – sondern spart ein erhebliches Maß an Heizkosten ein. Doch es gibt bessere Alternativen.
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Finden Sie hier einen Heizungsbauer, der Ihre veraltete Ölheizung gegen ein neues, effizientes Öl-Brennwertgerät tauscht.
Die Umrüstung vom Heizen mit Öl auf eine Wärmepumpe ist besonders sinnvoll, da die Wärmepumpe umweltfreundlich ist und Sie sich unabhängig von fossilen Brennstoffen machen. Zeitgleich können Sie bei älteren Gebäuden über Maßnahmen der Dämmung nachdenken, um die laufenden Kosten weiter zu reduzieren. Denn Wärmepumpen arbeiten am effizientesten, wenn Ihr Haus gut gedämmt und die Heizflächen nicht zu klein sind. Doch auch ohne umfassende Dämmmaßnahmen reicht die Leistung der Wärmepumpe vollkommen aus, um Ihr Gebäude zu beheizen.
Hinzu kommt: Der Staat fördert nur besonders umweltfreundliche Maßnahmen. Auch wenn Ölheizungen noch nicht verboten wurden, durch das Klimapaket wird deren Einbau unattraktiv. Denn schon jetzt gibt es keinerlei Förderungen mehr für Öl- und Gasheizungen. Der Umstieg auf eine Wärmepumpe lohnt sich also gleich aus mehreren Gründen.
Ein Heizungsbauer kann Sie am besten umfassend dazu beraten, welche neue Heizung die richtige für Ihr Haus ist.
Beste Wärmepumpe finden: Wichtige Kriterien
Gilt ab 2026 ein Ölheizungs-Verbot?
Nein, als Ölheizungs-Verbot können die Maßnahmen nicht gesehen werden. Ab 2026 dürfen Sie Ölheizungen jedoch nur noch im Rahmen von Hybridlösungen einbauen. Dann können Sie die neue Öl-Brennwerttherme also gegebenenfalls mit einer Solarthermieanlage oder Wärmepumpe kombinieren.
Dürfen Sie bestehende Ölheizungen weiterhin nutzen?
Da das Klimapaket kein Verbot von Ölheizungen vorsieht, lautet die Antwort: Ja. Besitzen Sie aktuell eine Ölheizung oder bauen bis Ende 2025 ein neues Öl-Brennwertgerät ein, gibt es keine Einschränkungen. Bestehende Ölheizungen können Sie und auch nach 2026 weiterhin betreiben. Einzige Voraussetzung: Der Kessel darf nicht älter als 30 Jahre sein. Da dieses Heizsystem aber nicht als zukunftsfähig gilt, macht es Sinn, über umweltfreundliche Alternativen nachzudenken. Langfristig sparen Sie so Heizkosten.
Klimapaket & Ölheizung: Informieren Sie sich über Förderangebote
Auch wenn das Klimapaket Ölheizungen nicht untersagt, wirkt es sich zumindest auf deren finanzielle Attraktivität aus. Sie erhalten nämlich keine finanziellen Zuschüsse für ein neues Ölgerät. Stattdessen fördert die Bundesregierung mit der BEG-Förderung den Einbau umweltfreundlicher Heizsysteme inklusive erneuerbarer Energien.
Welche Fördermittel gibt es für die Heizung?
Wenn Sie nun überlegen, wegen des Klimapakets Ihre Ölheizung gegen umweltfreundlichere Technologien auszutauschen: Denken Sie unbedingt daran, dass Sie die Förderung beantragen, bevor die Arbeiten beginnen. Mit einem Förderservice sparen Sie Zeit und Aufwand. Zudem gehen Sie sicher, dass Sie alle Möglichkeiten der staatlichen Förderung voll ausnutzen.
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