Wie steht es um die Zukunft der Ölheizung? Lesen Sie hier, ob nun Ölheizungen verboten werden und was das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung für Ihre geplante Heizungsmodernisierung bedeutet. Wir klären zudem, ob es sich auch auf Ihre bestehende Ölheizung auswirkt und wie es um die staatliche Förderung steht.
Die Auswirkungen des Klimapakets auf die Ölheizung: Bedeutet das ein Ölheizungs-Verbot?

Die Hintergründe: Heizung & Klimaschutz
In Europa soll der Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 um mindestens 65% gegenüber 1990 reduziert werden1. Rund 35% des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland gehen auf das Konto der Beheizung und Warmwasserbereitung für Gebäude. Das verursacht rund 30% des CO2-Ausstoßes in Deutschland2.
Die Grafik zeigt, dass ganze 82% des persönlichen Energieverbrauchs im Haushalt für Raumwärme und Warmwasser aufgewendet werden. Eine effiziente Heizung hat daher eine erhebliche Wirkung, wenn es darum geht, CO2 zu reduzieren – aber auch Ihre persönlichen Energiekosten.

Was das Klimapaket für die Ölheizung bedeutet
Die Beschlüsse des Klimakabinetts wurden im September 2019 vorgestellt. Im Oktober wurde der Entwurf des Klimaschutzgesetzes offiziell verabschiedet, womit Deutschlands Klimaziele nun erstmals gesetzlich verbindlich festgehalten sind. 2021 wurde das Klimapaket dann noch einmal verschärft: Seitdem soll Deutschland bereits 2045 klimaneutral sein, statt wie ursprünglich geplant erst 2050.
Der Beschluss beinhaltet konkrete Treibhausgas-Einsparziele für verschiedene Bereiche wie Verkehr, Wohnen sowie den Energiesektor. Ein wichtiger Aspekt, der betroffen ist: die Heizung in deutschen Haushalten. Das umfasst sowohl die Beheizung Ihrer Räume als auch die Bereitung von Warmwasser fürs Duschen zum Beispiel.
Da der Brennstoff Öl als besonders klimaschädlich gilt, steht die Ölheizung im Fokus, um das Ziel des Klimapakets bis 2045 zu erreichen. Das Klimaschutzgesetz gibt als übergeordnetes Ziel die Klimaneutralität Deutschlands bis 2045 vor. Für die konkreten Anforderungen an Ihre Heizung ist aber das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) maßgeblich, das dieses Ziel für den Gebäudesektor in technische Vorgaben übersetzt.
Was heißt das für Ihre Heizungsmodernisierung?
Hier gilt es das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) zu beachten: Ein neues Ölgerät dürfen Hauseigentümer nach wie vor einbauen, ohne dass ihnen dafür ein bestimmtes Enddatum vorgeschrieben wird. Planen Sie also in näherer Zukunft, Ihr Heizsystem zu modernisieren, steht diesem Vorhaben nichts im Wege.
Dennoch hält das GModG an den Klimazielen bis 2045 fest und sieht deshalb eine Quote an grünen Brennstoffen vor. Das bedeutet für neue wie für bestehende Ölheizungen: Der Betrieb wird teurer.
Als besonders zukunftsfähig und langfristig kostenschonend gilt dagegen die Wärmepumpe. Sie heizt ganzjährig zuverlässig und profitiert von attraktiven staatlichen Förderungen. Entscheiden Sie sich trotzdem gegen eine Wärmepumpe, kann auch der Einbau eines effizienten Brennwertgeräts einen Schritt nach vorne bedeuten. Ihre Heizung auf den neuesten Stand der Technik zu bringen, ist zudem nicht nur gut für die Umwelt – sondern spart ein erhebliches Maß an Heizkosten ein.
Heizungsbauer finden
Die Umrüstung vom Heizen mit Öl auf eine Wärmepumpe ist besonders sinnvoll, da die Wärmepumpe umweltfreundlich ist und Sie sich unabhängig von fossilen Brennstoffen machen. Zeitgleich können Sie bei älteren Gebäuden über Maßnahmen der Dämmung nachdenken, um die laufenden Kosten weiter zu reduzieren. Denn Wärmepumpen arbeiten am effizientesten, wenn Ihr Haus gut gedämmt und die Heizflächen nicht zu klein sind. Doch auch ohne umfassende Dämmmaßnahmen reicht die Leistung der Wärmepumpe vollkommen aus, um Ihr Gebäude zu beheizen.
Hinzu kommt: Der Staat fördert nur besonders umweltfreundliche Maßnahmen. Verboten sind Ölheizungen nicht, doch das GModG macht deren Einbau finanziell unattraktiv: Für Öl- und Gasheizungen gibt es keinerlei Förderung mehr. Der Umstieg auf eine Wärmepumpe lohnt sich also gleich aus mehreren Gründen.
Ein Heizungsbauer kann Sie am besten umfassend dazu beraten, welche neue Heizung die richtige für Ihr Haus ist.
Gilt ein Ölheizungs-Verbot?
Nein, ein Verbot gibt es nicht: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) schreibt weder im Bestand noch im Neubau eine bestimmte Heiztechnik vor. Wer möchte, kann also weiterhin auch eine Ölheizung einbauen lassen.
Zu beachten ist allerdings die sogenannte Bio-Treppe: Neu eingebaute Öl- oder Gasheizungen müssen mit der Zeit einen wachsenden Anteil an Bio-Brennstoffen nutzen, wodurch die Betriebskosten solcher Anlagen künftig voraussichtlich weiter steigen. Die erste Stufe dieser Biotreppe lässt sich unter anderem auch durch den Einbau einer Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung erfüllen. Mehr dazu finden Sie in unserer Übersicht zum Gebäudemodernisierungsgesetz.
Dürfen Sie bestehende Ölheizungen weiterhin nutzen?
Da das Klimapaket kein Verbot von Ölheizungen vorsieht, lautet die Antwort: Ja. Das GModG sieht kein Betriebsverbot für Ölheizungen vor, weder für Bestandsanlagen noch für neu eingebaute Geräte. Eine Pflicht, den Kessel auszutauschen, besteht nicht mehr. Der Schornsteinfeger prüft im Rahmen der regelmäßigen Feuerstättenschau aber weiterhin, ob die Anlage einwandfrei arbeitet. Da dieses Heizsystem aber nicht als zukunftssicher gilt und die Betriebskosten durch steigende Bio-Brennstoff-Anteile künftig eher zunehmen dürften, macht es Sinn, über Alternativen wie die Wärmepumpe nachzudenken. Langfristig sparen Sie so Heizkosten.
Klimapaket & Ölheizung: Informieren Sie sich über Förderangebote
Auch wenn das Klimapaket Ölheizungen nicht untersagt, wirkt es sich zumindest auf deren finanzielle Attraktivität aus. Sie erhalten nämlich keine finanziellen Zuschüsse für ein neues Öl-Gerät. Stattdessen fördert die Bundesregierung mit der BEG-Heizungsförderung den Einbau umweltfreundlicher Heizsysteme inklusive erneuerbarer Energien.
Wenn Sie nun überlegen, wegen des Klimapakets Ihre Ölheizung gegen umweltfreundlichere Technologien auszutauschen: Denken Sie unbedingt daran, dass Sie die Förderung beantragen, bevor die Arbeiten beginnen. Mit einem Förderservice sparen Sie Zeit und Aufwand. Zudem gehen Sie sicher, dass Sie alle Möglichkeiten der staatlichen Förderung voll ausnutzen.
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