Rund die Hälfte des Endenergieverbrauchs in Deutschland entfällt auf den Wärmebedarf.1 Kein Wunder, dass der Gesetzgeber vor dem Hintergrund der Klimaerwärmung durch finanzielle Förderung versucht, die Effizienz von Heizungsanlagen und den Einsatz von erneuerbaren Energien zu steigern. Wir geben einen Überblick über die verschiedenen Fördermittel für die Heizung und wie Sie diese beantragen.
Fördermittel für die Heizung: Der große Überblick

Die BEG als zentrales Förderprogramm
Je effizienter eine Heizung arbeitet, desto weniger fossile Brennstoffe verbraucht sie und desto weniger klimaschädliches CO2 gibt sie in die Atmosphäre ab. Aus diesem Grund fördert der Staat den Austausch alter Heizungen und den Umstieg auf erneuerbare Energien. Insgesamt können Sie unter gewissen Umständen eine Unterstützung von bis zu 80% erhalten.
Um die Vielzahl an Programmen übersichtlich zu halten, hat die Bundesregierung sämtliche Förderungen für Energieeffizienz in Gebäuden und das Heizen mit erneuerbaren Energien in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengefasst. Sie gliedert sich in die Bereiche BEG Wohngebäude, BEG Nichtwohngebäude und BEG Einzelmaßnahmen, ergänzt um die Neubauförderung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, bekannt als KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“.
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Wer hilft bei der Finanzierung?
Wenn es um BEG-Fördermittel für die Heizung in Deutschland geht, gibt es zwei zentrale Institutionen:
Für den Bereich der Heizung sind besonders die Fördermittel aus dem Paket BEG Einzelmaßnahmen relevant. Hier vergibt die KfW seit der BEG-Anpassung von Januar 2024 die Investitionszuschüsse. Die Säule „Einzelmaßnahmen“ ist die richtige für Sie, wenn Sie Ihre bestehende Heizung austauschen oder einen weiteren Wärmeerzeuger nachrüsten.
Planen Sie, statt kleinerer Maßnahmen ein Effizienzhaus zu bauen beziehungsweise durch Sanierung zu erreichen, können Sie von dem BEG-Programm Wohngebäude profitieren. Dafür erhalten Sie von der KfW günstige Kredite mit Tilgungszuschüssen.
Die BAFA hingegen unterstützt Sie bei Maßnahmen, die nicht direkt den Heizungsaustausch betreffen. Dazu zählen Anlagentechniken wie etwa eine Lüftung, Heizungsoptimierungen zur Verbesserung der Effizienz sowie Sanierungen an der Gebäudehülle.
Heizungsbauer finden
Wann sollte ich über ein neues Heizsystem oder eine Modernisierung nachdenken?
Um Besitzer von bestehenden Gebäuden zu einer Heizungsmodernisierung zu bewegen, hat der Gesetzgeber attraktive Anreizprogramme zur Finanzierung der Heizung geschaffen.
Ist eine Anlage defekt, ist eine neue Heizung oft unumgänglich. Aber auch bei einer noch funktionierenden Heizung lohnt es sich meist wirtschaftlich wie energetisch, diese ab einem Alter von 20 Jahren auszutauschen.
Die BEG Einzelmaßnahmen belohnen das frühzeitige Umrüsten mit dem Klimageschwindigkeitsbonus:
aktuell 16% für den Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung, unabhängig vom Alter der Anlage
bei Biomasse- und Gasheizungen erst ab einem Anlagenalter von mindestens 20 Jahren
nur für selbstnutzende Wohneigentümer
sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte, entfällt ab August 2028 vollständig
Keine Austauschpflicht mehr für alte Heizkessel
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat die bisherige 30-Jahre-Austauschpflicht für Konstanttemperaturkessel ersatzlos gestrichen.
Ältere Heizkessel dürfen unabhängig vom Alter weiterlaufen, solange sie funktionieren.
Wirtschaftlich lohnt sich der Austausch trotzdem oft schon nach wenigen Jahren, vor allem mit Förderung.
Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden
In folgender Tabelle sehen Sie die aktuellen BEG-Fördersätze im Teilprogramm Einzelmaßnahmen für Ihre Heizungsförderung. Wie viel Zuschuss Sie erhalten, hängt von der Art des neuen Heizsystems, Ihrem Einkommen und dem Alter der alten Heizung ab.
BEG-Fördersätze für Wärmeerzeuger
| Komponente | Voraussetzung | Fördersatz |
|---|---|---|
| Grundförderung | Wohn- und Nichtwohngebäude, unter anderem Eigentümer, Unternehmen, Vermieter | 30% |
| Klimageschwindigkeitsbonus | Austausch einer alten, fossil betriebenen Heizung, nur selbstnutzende Wohneigentümer | aktuell 16%, sinkt ab Februar 2027 |
| Einkommensbonus | nur selbstnutzende Wohneigentümer, gestaffelt nach Haushaltseinkommen | 10–40% |
| Förderdeckel | Einkommen bis 30.000 Euro (40.000 Euro mit Kind) | 80% |
| Förderdeckel | Einkommen über 30.000 Euro (über 40.000 Euro mit Kind) | 70% |
| Komponente | Grundförderung |
| Voraussetzung | Wohn- und Nichtwohngebäude, unter anderem Eigentümer, Unternehmen, Vermieter |
| Fördersatz | 30% |
| Komponente | Klimageschwindigkeitsbonus |
| Voraussetzung | Austausch einer alten, fossil betriebenen Heizung, nur selbstnutzende Wohneigentümer |
| Fördersatz | aktuell 16%, sinkt ab Februar 2027 |
| Komponente | Einkommensbonus |
| Voraussetzung | nur selbstnutzende Wohneigentümer, gestaffelt nach Haushaltseinkommen |
| Fördersatz | 10–40% |
| Komponente | Förderdeckel |
| Voraussetzung | Einkommen bis 30.000 Euro (40.000 Euro mit Kind) |
| Fördersatz | 80% |
| Komponente | Förderdeckel |
| Voraussetzung | Einkommen über 30.000 Euro (über 40.000 Euro mit Kind) |
| Fördersatz | 70% |
Die förderfähigen Kosten sind aktuell auf 28.000 Euro für die erste Wohneinheit gedeckelt. Tauschen Sie eine alte, fossil betriebene Heizung gegen eine neue Anlage, ergibt sich bei dieser Höchstgrenze folgende Förderung:
| Einkommensbonus | Einkommensgrenze ohne Kind | Einkommensgrenze mit Kind | Fördersatz gesamt | Maximale Förderung |
|---|---|---|---|---|
| 40% | bis 30.000 Euro | bis 40.000 Euro | 80% (gedeckelt) | 22.400 Euro |
| 30% | bis 40.000 Euro | bis 50.000 Euro | 70% (gedeckelt) | 19.600 Euro |
| 10% | bis 50.000 Euro | bis 60.000 Euro | 56% | 15.680 Euro |
| kein Bonus | über 50.000 Euro | über 60.000 Euro | 46% | 12.880 Euro |
| Einkommensbonus | 40% |
| Einkommensgrenze ohne Kind | bis 30.000 Euro |
| Einkommensgrenze mit Kind | bis 40.000 Euro |
| Fördersatz gesamt | 80% (gedeckelt) |
| Maximale Förderung | 22.400 Euro |
| Einkommensbonus | 30% |
| Einkommensgrenze ohne Kind | bis 40.000 Euro |
| Einkommensgrenze mit Kind | bis 50.000 Euro |
| Fördersatz gesamt | 70% (gedeckelt) |
| Maximale Förderung | 19.600 Euro |
| Einkommensbonus | 10% |
| Einkommensgrenze ohne Kind | bis 50.000 Euro |
| Einkommensgrenze mit Kind | bis 60.000 Euro |
| Fördersatz gesamt | 56% |
| Maximale Förderung | 15.680 Euro |
| Einkommensbonus | kein Bonus |
| Einkommensgrenze ohne Kind | über 50.000 Euro |
| Einkommensgrenze mit Kind | über 60.000 Euro |
| Fördersatz gesamt | 46% |
| Maximale Förderung | 12.880 Euro |
Den Antrag auf diese Fördermittel für die Heizung stellen Sie über die KfW, entweder als Zuschuss oder als zinsgünstigen Ergänzungskredit.
Förderung für eine Wärmepumpe
Die Wärmepumpe ist aktuell der am stärksten geförderte Wärmeerzeuger – allerdings nur noch bis Anfang 2027, danach hängt die Förderhöhe von der Herkunft der Anlage ab. Voraussetzung für die Förderung der Wärmepumpe sind zwei technische Kennwerte: eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,0 sowie eine jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz von mindestens 150% (Luft) beziehungsweise 180% (Erdwärme oder Wasser).
Ab dem ersten Quartal 2027 sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen von 30% auf 15%. Wärmepumpen mit Ursprung in der EU gleichen das über den neuen Wertschöpfungsbonus von 15 Prozentpunkten wieder aus – die Nachweiskriterien dafür stehen noch nicht abschließend fest.
Fördermittel für die Heizung: Beispielrechnung (Wärmepumpe mit EU-Ursprung, ohne Einkommensbonus)
| Zeitraum | Fördersatz | Fördersumme |
|---|---|---|
| bis 31.01.2027 | 46% von 28.000 Euro | 12.880 Euro |
| 01.02.–31.07.2027 | 42% von 27.250 Euro | 11.445 Euro |
| 01.08.2027–31.01.2028 | 38% von 26.500 Euro | 10.070 Euro |
| 01.02.–31.07.2028 | 34% von 25.750 Euro | 8.755 Euro |
| 01.08.2028–31.01.2029 | 30% von 25.000 Euro | 7.500 Euro |
| 01.02.–31.07.2029 | 30% von 24.250 Euro | 7.275 Euro |
| 01.08.2029–31.01.2030 | 30% von 23.500 Euro | 7.050 Euro |
| 01.02.–31.07.2030 | 30% von 22.750 Euro | 6.825 Euro |
| ab 01.08.2030 | 30% von 22.000 Euro | 6.600 Euro |
| Zeitraum | bis 31.01.2027 |
| Fördersatz | 46% von 28.000 Euro |
| Fördersumme | 12.880 Euro |
| Zeitraum | 01.02.–31.07.2027 |
| Fördersatz | 42% von 27.250 Euro |
| Fördersumme | 11.445 Euro |
| Zeitraum | 01.08.2027–31.01.2028 |
| Fördersatz | 38% von 26.500 Euro |
| Fördersumme | 10.070 Euro |
| Zeitraum | 01.02.–31.07.2028 |
| Fördersatz | 34% von 25.750 Euro |
| Fördersumme | 8.755 Euro |
| Zeitraum | 01.08.2028–31.01.2029 |
| Fördersatz | 30% von 25.000 Euro |
| Fördersumme | 7.500 Euro |
| Zeitraum | 01.02.–31.07.2029 |
| Fördersatz | 30% von 24.250 Euro |
| Fördersumme | 7.275 Euro |
| Zeitraum | 01.08.2029–31.01.2030 |
| Fördersatz | 30% von 23.500 Euro |
| Fördersumme | 7.050 Euro |
| Zeitraum | 01.02.–31.07.2030 |
| Fördersatz | 30% von 22.750 Euro |
| Fördersumme | 6.825 Euro |
| Zeitraum | ab 01.08.2030 |
| Fördersatz | 30% von 22.000 Euro |
| Fördersumme | 6.600 Euro |
Ab August 2028 bleibt der Fördersatz für EU-Wärmepumpen mit 30% konstant, die Fördersumme sinkt dann nur noch durch die weiter fallende Höchstgrenze der förderfähigen Kosten.

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Förderfähige Kosten
Neben dem Wärmeerzeuger selbst zählen auch sogenannte Umfeldmaßnahmen zu den Fördermitteln für die Heizung:
Installation, Fachplanung und Deinstallation der alten Anlage
Verrohrung und hydraulischer Abgleich
Anpassung des Heizungsverteilsystems, zum Beispiel eine Fußbodenheizung
Wärme- oder Pufferspeicher
Wie bereits erwähnt, greift der Klimageschwindigkeitsbonus beim Tausch einer Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung unabhängig vom Alter sowie bei Gas- und Biomasseheizungen ab 20 Jahren. Nach dem Austausch dürfen die versorgten Wohneinheiten nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt werden.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) listet alle Effizienzmaßnahmen auf und wird von einem Energieberater ausgearbeitet. Damit erhalten Sie 5% mehr Förderung für Gebäudehülle, Heizungsoptimierung und Anlagentechnik außerhalb der Heizung. Der Bonus greift dabei erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 Euro und wirkt nur auf den Betrag oberhalb dieser Schwelle. Für den Heizungstausch selbst gilt der iSFP-Bonus nicht.
Fördermittel für Hybridheizungen
Kombinieren Sie eine Wärmepumpe mit einem fossilen Wärmeerzeuger wie Öl oder Gas, wird nur der Anteil mit erneuerbarer Energie gefördert – die fossile Komponente bleibt außen vor. Damit die Wärmepumpe förderfähig ist, muss sie mindestens 65% des Wärmebedarfs Ihres Gebäudes decken. Möchten Sie stattdessen zwei erneuerbare Wärmeerzeuger zu einer Hybridheizung kombinieren, etwa Solarthermie und Wärmepumpe, sind beide Komponenten vollständig förderfähig.
Förderung für Solarthermie
Eine neue Solarthermieanlage erhält 30% Grundförderung. Auch hier können Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus greifen, sodass selbstnutzende Eigentümer auf bis zu 80% Förderung kommen können. Voraussetzung sind ein zertifiziertes „Solar-Keymark“-Prüfsiegel und ein jährlicher Kollektorertrag von mindestens 525 kWh/m².
Fördermittel für eine Biomasse-Heizung
Biomasse-Heizungen nutzen einen nachwachsenden Rohstoff und zählen zu den regenerativen Technologien, auch wenn die Klimabilanz wegen des benötigten Anbaus umstritten ist. Die BEG-Förderung honoriert die Investition mit einer Grundförderung von 30%. Wie bei Solarthermie und Wärmepumpe können Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus hinzukommen.
Förderung für Gas-Brennwert und Öl-Brennwert
Reine Gas- und Ölheizungen sind nicht förderfähig, weil sie fossile Brennstoffe nutzen. Nur als Hybrid-Lösung mit Wärmepumpe oder Solarthermie greift die BEG-Förderung und auch dann ausschließlich für den erneuerbaren Anteil, nicht für das Gas- oder Ölgerät selbst.
Effizienzhaus: BEG-Fördermittel im Teilprogramm Wohngebäude
Neben den Fördermitteln für die Heizung im BEG-Teilprogramm Einzelmaßnahmen besteht für Sie auch die Möglichkeit, das BEG-Teilprogramm Wohngebäude zu nutzen. Zur Erinnerung: Die Einzelmaßnahmen sind ausschließlich für Hausbesitzer, die – wie der Name schon sagt – eine einzelne Veränderung anstreben, beispielsweise eine neue Heizung. Das BEG-Teilprogramm wendet sich dagegen an Sanierer und Bauherren. Hier wird der Bau oder Umbau eines Gebäudes zum Energieeffizienzhaus gefördert.
Im Neubau erhalten Sie über das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ einen zinsverbilligten Kredit von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit, mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) bis zu 150.000 Euro. Einen Tilgungszuschuss gibt es dabei nicht. Die Förderung wirkt ausschließlich über den vergünstigten Zinssatz. Ziel ist mindestens der Standard Effizienzhaus 40. Hierfür müssen Sie einen Energieeffizienz-Experten hinzuziehen.
Sanierer unterstützt das BEG-Programm mit Kreditsummen von bis zu 150.000 Euro, wenn sie ihr altes Haus in ein Effizienzhaus umbauen möchten. Bei einer Sanierung zum Effizienzhaus 40 können Sie mit allen Boni auf bis zu 45% Tilgungszuschuss kommen.
Heizungsbauer finden
Wie beantrage ich Fördermittel für die Heizung bei der KfW oder dem BAFA?
Den elektronischen Antrag für BEG-Fördermittel für Ihre neue Heizung bei der KfW können Sie zusammen mit Ihrem Heizungsbauer, einem Energieberater oder allein stellen. Dabei benötigen Sie bereits ein Angebot Ihres Fachhandwerkers. Auf dieser Summe basiert die Fördersumme, die Sie erhalten.
Das gilt für die Antragstellung:
Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden.
Dafür brauchen Sie bereits einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit Ihrem Heizungsbaubetrieb, geschlossen unter einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung zur Förderzusage.
Nach der Förderzusage haben Sie 36 Monate Zeit, die Maßnahme umzusetzen.
Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Nachweise, zum Beispiel Rechnungen, innerhalb von sechs Monaten ein.
KfW-Kredite beantragen Sie über Ihre Hausbank, Zuschüsse direkt online bei der KfW. Bei bestimmten Maßnahmen, etwa mit iSFP-Bonus, ist zusätzlich ein Energieeffizienz-Experte einzubinden.
Häufig gestellte Fragen zur den Fördermitteln für die Heizung
Schlussfolgerung zu den aktuellen Fördermitteln für die Heizung
Gefördert werden heute ausschließlich Heizungen, die auf erneuerbaren Energien basieren. Für reine Brennwertkessel oder eine komplette Hybridheizung gibt es keine Fördermittel mehr, nur noch für den erneuerbaren Anteil einer Kombination. Wer weiterhin auf fossile Brennstoffe setzt, muss die Investition komplett selbst tragen.
Die attraktivsten Zuschüsse für Heizungen bekommen Sie noch mit der Wärmepumpe. Egal, ob Sie sanieren oder die Heizung als Einzelmaßnahme tauschen möchten: Die Wärmepumpe ist zukunftsfähig, finanziell attraktiv und damit ein wichtiges Heizsystem für die Zukunft. Wer neu baut, profitiert indirekt über den vergünstigten Zinssatz der Klimafreundlicher-Neubau-Förderung.
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