Die Bundesregierung will mit ihrem Klimaschutzprogramm CO2-Einsparungen bei Heizungen stärker fördern. Während der Ausstoß von Treibhausgasen bei der Stromerzeugung in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken ist, hat sich im Gebäudebereich bisher zu wenig getan. Ziel ist es, dass auch hier zunehmend erneuerbare Energien zum Einsatz kommen. Von der staatlichen Förderung profitieren dabei auch Gasheizungen – allerdings nur, wenn Sie sie mit einer förderfähigen erneuerbaren Komponente kombinieren.
Staatliche Förderung für neue Gasheizung

Förderung oder Steuerbonus: Zwei Wege zur Wahl
Um dem Ziel der CO2-Einsparungen näherzukommen, hat die Politik 2021 die Heizungsförderung neu aufgestellt und seither mehrfach reformiert, zuletzt mit der aktuellen Förderrichtlinie vom Juli 2026. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fasst weiterhin sämtliche Förderprogramme für die Energieeffizienz von Gebäuden und das Heizen mit erneuerbaren Energien zusammen.
Generell gilt: Sie erhalten entweder einen Investitionszuschuss oder einen zinsgünstigen Ergänzungskredit. Anträge für den Investitionszuschuss bearbeitet je nach Maßnahme das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder die KfW. Zinsgünstige Kredite vergibt die KfW über Ihre Hausbank.
Alternativ zur BEG-Förderung können Sie die Kosten für die Modernisierung Ihrer Heizung von der Steuer absetzen (§ 35c EStG). Die beiden Wege im Vergleich:
| BEG-Förderung | Steuerbonus § 35c EStG | |
|---|---|---|
| Höhe | bis zu 80% der förderfähigen Kosten | 20% der Kosten, maximal 40.000 Euro pro Objekt |
| Auszahlung | Zuschuss bzw. Kreditverbilligung | über 3 Steuerjahre verteilt (7% + 7% + 6%) |
| Voraussetzung | u. a. Antrag vor Vorhabenbeginn | Gebäude bei Maßnahmenbeginn älter als 10 Jahre |
| Höhe | |
| BEG-Förderung | bis zu 80% der förderfähigen Kosten |
| Steuerbonus § 35c EStG | 20% der Kosten, maximal 40.000 Euro pro Objekt |
| Auszahlung | |
| BEG-Förderung | Zuschuss bzw. Kreditverbilligung |
| Steuerbonus § 35c EStG | über 3 Steuerjahre verteilt (7% + 7% + 6%) |
| Voraussetzung | |
| BEG-Förderung | u. a. Antrag vor Vorhabenbeginn |
| Steuerbonus § 35c EStG | Gebäude bei Maßnahmenbeginn älter als 10 Jahre |
Für dieselbe Maßnahme lassen sich beide Wege nicht kombinieren. Sie müssen sich entscheiden. Haben Sie den Antragszeitraum für die BEG-Fördermittel verpasst, können Sie sich über die Steuererklärung noch nachträglich Unterstützung holen.
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So viel Förderung gibt es für die Gasheizung
Die BEG-Förderung unterteilt sich in die Teilbereiche BEG Einzelmaßnahmen, BEG Wohngebäude und BEG Nichtwohngebäude. Im Teilprogramm BEG Einzelmaßnahmen ist die Heizungsmodernisierung im Gebäudebestand enthalten.
Eine reine Gasheizung wird darin nicht gefördert, sondern nur die erneuerbare Komponente einer Hybridheizung. Kombinieren Sie Ihre Gasheizung mit einer Wärmepumpe, Solarthermie oder einem Biomassekessel, erhalten Sie die Förderung ausschließlich für den Anteil der erneuerbaren Anlage, nicht für die Gasheizung selbst. Voraussetzung ist außerdem, dass die erneuerbare Komponente mindestens 65% des Wärmebedarfs Ihres Gebäudes deckt.
Die Fördersätze setzen sich so zusammen:
Grundförderung: 30% des förderfähigen Anteils (bei Wärmepumpen bis Ende 2026, siehe Kapitel „Innovativ: Gasheizung mit Wärmepumpe“)
Klimageschwindigkeitsbonus: aktuell 16% beim Ersatz einer alten, fossil betriebenen Heizung; sinkt ab Februar 2027 halbjährlich, entfällt ab August 2028 vollständig
Einkommensbonus (nur für Selbstnutzer, pro Wohneinheit gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen):
bis 30.000 Euro (bis 40.000 Euro mit minderjährigem Kind): 40%
über 30.000–40.000 Euro (bis 50.000 Euro mit Kind): 30%
über 40.000–50.000 Euro (bis 60.000 Euro mit Kind): 10%
Förderdeckel: maximal 80% der förderfähigen Kosten bei einem Einkommen bis 30.000 Euro (bzw. 40.000 Euro mit Kind), sonst maximal 70%
Zu den förderfähigen Kosten gehören die anteiligen Ausgaben für die erneuerbare Anlage sowie die Kosten für den fachgerechten Einbau, die Installation, die Inbetriebnahme und notwendige Umfeldmaßnahmen. Die Gasheizung selbst zählt nicht zu den förderfähigen Ausgaben. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für die erste Wohneinheit liegt aktuell bei 28.000 Euro und sinkt bis 2030 stufenweise auf 22.000 Euro.
Bei einer umfassenden Sanierung zum Effizienzhaus oder im Neubau kann eine Gasheizung ebenfalls Teil des Konzepts sein. Die Förderung greift dann aber für das Gesamtgebäude über die BEG Wohngebäude bzw. die BEG Klimafreundlicher Neubau, nicht für die Gasheizung als Einzelmaßnahme. Ob sich damit ein förderfähiger Effizienzhaus-Standard erreichen lässt, hängt vom gesamten Gebäude ab, nicht allein von der gewählten Heizung.
Heizungsbauer finden
Bedingungen für Gasheizungen bei staatlicher Förderung
Möchten Sie eine Gas-Hybridheizung installieren, stehen Ihnen verschiedene Systeme zur Auswahl. Wir zeigen Ihnen, welche Kombinationen sinnvoll sind und was jeweils für die Förderung gilt.
Innovativ: Gasheizung mit Wärmepumpe
Eine innovative Lösung für die Gas-Hybridheizung kombiniert eine Wärmepumpe mit dem Gas-Brennwertkessel. Bei moderaten Außentemperaturen versorgt die Wärmepumpe dann das Haus mit Wärme, die Gasheizung hilft nur an kalten Tagen aus. Gefördert wird nur der Wärmepumpen-Anteil.
Damit die Wärmepumpe förderfähig ist, muss sie:
durch ein nach ISO 17025 akkreditiertes Prüfinstitut geprüft und in der BAFA-Liste geführt sein.
eine jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz von mindestens 150% bei 35°C und 125% bei 55°C (Wärmequelle Luft) bzw. 180% bei 35°C und 140% bei 55°C (Erdwärme oder Wasser) erreichen.
über eine digitale Schnittstelle zur netzdienlichen Steuerung verfügen und an ein intelligentes Messsystem anbindbar sein.
ab 1. Januar 2028 mit einem natürlichen Kältemittel betrieben werden.
Geräuschemissionen aufweisen, die mindestens 10 dB unter dem EU-Grenzwert liegen.
EU-Wertschöpfungsbonus ab 1. Quartal 2027
Ab Anfang 2027 verändert sich die Rechnung noch einmal: Die Grundförderung für den Wärmepumpen-Anteil halbiert sich dann von 30% auf 15%.
Wer eine Wärmepumpe wählt, die ihren Ursprung in der EU hat, gleicht diesen Verlust über einen neuen Zusatzbonus von 15 Prozentpunkten wieder aus und landet damit weiterhin bei rund 30% Gesamtförderung.
Welche Kriterien für den EU-Ursprung genau gelten, ist noch nicht abschließend festgelegt.
Klassisch: Gasheizung mit Solarthermie
Die klassische, millionenfach erprobte Gas-Hybridheizung besteht aus einem Gas-Brennwertgerät und Solarthermie. Damit die Solarthermie förderfähig ist, muss sie folgende Anforderungen erfüllen:
Zertifizierung der Kollektoren mit dem Qualitätslabel „Solar-Keymark“ durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut
jährlicher Kollektorertrag von mindestens 525 kWh/m²
Gemütlich: Gasheizung mit Holzofen
Es besteht die Möglichkeit, einen Biomassekessel mit der Gasheizung zu kombinieren. Förderfähige Biomassekessel führt das BAFA in speziellen Listen, zum Beispiel Scheitholzvergaserkessel. Diesen können Sie bestücken, wenn Sie Zeit haben und ausreichend Holz zur Verfügung steht, ansonsten liefert die Gasheizung Wärme. Für Gemütlichkeit sorgt ein Holzofen: Förderfähig sind auch einige Pelletöfen mit Wassertasche.
Klimageschwindigkeitsbonus beim Heizungstausch
Ersetzen Sie mit der erneuerbaren Komponente Ihrer Gas-Hybridheizung eine alte, fossil betriebene Heizung (etwa eine Ölheizung, Kohleheizung oder Gasetagenheizung), kommt zur 30%-Grundförderung der Klimageschwindigkeitsbonus hinzu. Aktuell liegt er bei 16%. Ab Februar 2027 sinkt er halbjährlich und entfällt ab August 2028 vollständig.

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Unterstützung vom Heizungsbauer
Bei der Auswahl der optimalen Heizungsanlage stellen sich viele Fragen. Eignet sich mein Dach für eine Solaranlage? Habe ich ausreichend Platz für einen Solarspeicher im Keller? Kann ich mein Haus durch die Einbindung einer Wärmepumpe effizienter beheizen? All diese Fragen lassen sich am besten im Gespräch mit einem erfahrenen Heizungsfachmann klären.
Der Heizungsexperte unterbreitet Ihnen im Anschluss ein Angebot. Sagt Ihnen dieses zu, bildet es die Grundlage für den Förderantrag, den Sie für einen Zuschuss elektronisch auf der Internetseite des BAFA einreichen müssen. Sie können dafür aber auch den Heizungsfachmann bevollmächtigen. Den zinsgünstigen KfW-Ergänzungskredit erhalten Sie über Ihre Hausbank.
In dem Artikel „Neue Heizung, aber welche?“ können Sie sich vorab einen Überblick verschaffen, welche verschiedenen Heizarten es gibt und sich für Ihr Gebäude eignen könnten.
Vorgehen: Erst beantragen, dann installieren
Für das weitere Vorgehen ist zunächst einmal entscheidend, ob Sie Ihre Heizungsmodernisierung als Einzelmaßnahme planen oder eine Heizungsförderung im Rahmen einer Komplettsanierung oder eines Neubaus in Anspruch nehmen wollen.
Die BEG-Förderung Einzelmaßnahmen können Sie selbst oder Ihr Heizungsexperte beantragen. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Bei Antragstellung muss aber bereits ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Heizungsbaubetrieb vorliegen, der unter einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung zur Förderzusage geschlossen wurde. Nach der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit, die Maßnahme umzusetzen.
Nach Abschluss der Arbeiten und der Inbetriebnahme reichen Sie die notwendigen Nachweise innerhalb von sechs Monaten ein. Mehr zum Ablauf lesen Sie in unserem Artikel „Fördermittel für die Heizung: Der große Überblick“.
Für die BEG-Förderung Wohngebäude, die bei Komplettsanierungen und beim Neubau greift, müssen Sie einen Energieeffizienz-Experten einbinden. Dieser unterstützt Sie nicht nur bei der Planung, sondern auch bei der Antragstellung.
Jetzt handeln und staatliche Förderung für die Gasheizung nutzen
Die Entscheidung für die richtige Heizung in Ihrem Haus sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen. Hilfe finden Sie zum Beispiel bei der WOLF Beratung zur Heizungsförderung und bei Ihrem Heizungsbauer.
Gut beraten, steht einer neuen effizienten Gas-Hybridheizung nichts entgegen. Mit dieser können Sie kräftig Geld und CO2 sparen und kassieren eine großzügige staatliche Förderung.
Heizungsberatung starten
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Persönliche Beratung vom Fachpartner in Ihrer Nähe
Fördermöglichkeiten optimal nutzen

Dr. rer. nat. Jens-Peter Meyer
Dr. Jens-Peter Meyer schreibt freiberuflich seit dem Jahr 2000 über Heizungsthemen. Sein journalistischer Schwerpunkt liegt auf erneuerbaren Energien in der Wärmetechnik – speziell in Solarwärmesysteme, Wärmepumpen und Holzheizungen.

